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MEER/557: Endlich - Deutschland tritt dem BBNJ-Abkommen (UN-Hochseeschutzabkommen) bei (DSM)


Deutsche Stiftung Meeresschutz (DSM) - Aktuelles

Endlich: Deutschland tritt dem BBNJ-Abkommen (UN-Hochseeschutzabkommen) bei

Veröffentlicht am 4. Dezember 2025 von Redaktion DSM


Am 3. Dezember 2025 beschloss die Bundesregierung, das Hochseeschutzabkommen zu ratifizieren. Laut einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums billigte das Kabinett zwei Gesetzentwürfe zum Beitritt zum BBNJ-Abkommen und zu dessen Umsetzung. Der Weg zum UN-Hochseeschutzabkommen (High Seas Treaty/BBNJ-Abkommen) war hart umkämpft. Mehr als 20 Jahre zogen sich die Verhandlungen hin. Deutschland hielt sich dabei auffällig im Hintergrund. Bis zuletzt war fraglich, ob das Abkommen umgesetzt wird. Erst kurz vor Ende der Ratifizierungsfrist am 20.09.2025 hinterlegten Sri Lanka, St. Vincent und die Grenadinen, Sierra Leone und Marokko ihre Ratifizierungsurkunden bei den Vereinten Nationen. Damit war die notwendige Zahl von 60 Ratifizierungen erreicht und das Abkommen kann 120 Tage nach Hinterlegung der 60. Ratifizierungsurkunde nun Mitte Januar 2026 in Kraft treten.

Deutschland unterschrieb das BBNJ-Abkommen als eines der ersten Länder am 20. September 2023. Die ehemalige Außenministerin Baerbock sprach nach der Unterzeichnung von einem 'Hoffnungsschimmer für die ganze Welt' und die ehemalige Umweltministerin Lemke von einem 'historischen Tag für den Schutz der Meere'. Dennoch tat sich seitdem nichts mehr.

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Anfang Dezember 2025 lag die Zahl der anerkannten Ratifizierungen bei 75 Ländern (inklusive der EU, aber noch ohne Deutschland) und 145 Unterzeichnungen. Eine Übersicht zum Verlauf des Ratifizierungsprozesses zeigt der High Seas Treaty Ratification Tracker [1]. Den jeweils aktuellen Stand zeigt die UN-Seite LAW OF THE SEA [2].
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Kernaussagen

  • Die Bundesregierung ratifizierte am 3. Dezember 2025 das BBNJ-Abkommen (High Seas Treaty/UN-Hochseeschutzabkommen) nach langwierigen Verhandlungen.
  • Das Hochseeschutzabkommen ist ein ergänzendes Umsetzungsabkommen (völkerrechtlicher Vertrag zum Meeresnaturschutz) innerhalb des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ).
  • Es ermöglicht die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See (High Seas) für den Erhalt der marinen Biodiversität außerhalb der Gerichtsbarkeit von Einzelstaaten (Biodiversity Beyond National Jurisdiction).
  • Das Hochseeschutzabkommen hat keine Befugnisse, die Fischerei auf der Hohen See einzuschränken oder zu verbieten.
  • Das Hochseeschutzabkommen hat keinerlei Einfluss auf Tiefseebergbauvorhaben.
  • Trotz des neuen Abkommens bleibt der Schutz der Ozeane eine Herausforderung, hauptsächlich wegen der ungenauen Regelungen des Seerechtsübereinkommens (SRÜ). Es ist ein wichtiger Schritt, aber nicht die alleinige Lösung für den Schutz der Ozeane.

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Die Hohe See nimmt über 40% der Erdoberfläche oder 90% des bewohnten Lebensraums der Ozeane ein. Als Areas Beyond National Jurisdiction (ABNJ) befindet sich die Hohe See außerhalb der Gerichtsbarkeit von Nationalstaaten. Die Biodiversität [3] auf der Hohen See bezeichnet man als Biodiversity Beyond National Jurisdiction (BBNJ).
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Historischer Meilenstein für den Schutz der Ozeane

"Ein wirksames Hochseeschutzabkommen ist entscheidend für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See. Der Schutz der marinen Biodiversität und der Erhalt gesunder Ozeane und damit des Lebens auf der Erde kann nur mit umfassendem Meeresschutz gelingen", erklärt Ulrich Karlowski, Biologe der Deutschen Stiftung Meeresschutz.

Anfang März 2023 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen das BBNJ-Abkommen. Es war ein historischer Moment, die Verhandlungen hatten sich über mehr als 20 Jahre hingezogen. Am 19. Juni 2023 erfolgte dann die förmliche Annahme durch die UN. Einen Schub erhielt das Abkommen anlässlich der Eröffnung der Ozeankonferenz UNOC-3 [4] im Juni 2025. Nach einer eigens organisierten Sonderveranstaltung stieg die Zahl von bis dahin 32 auf 50 Ratifizierungen (bei 134 Unterzeichnern).

"Das Hochseeschutzabkommen ist ein Meilenstein im Meeresschutz. Es öffnet eine Tür, dass bis 2030 vielleicht doch 30 Prozent aller Meeresgebiete unter Schutz stehen, auch wenn das extrem ambitioniert ist. Bislang sind nur etwas mehr als 1 Prozent der Hohen See geschützt. Und bis Juni 2025 waren nur 8,3% der Meeresfläche als Meeresschutzgebiete (MPAs) ausgewiesen. Davon sind allerdings lediglich 2,7% vollständig oder stark geschützt", ergänzt Karlowski.

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Auf das "30 ž 30"-Ziel - 30 Prozent der Landes- und Meeresfläche bis 2030 unter Naturschutz zu stellen - hatte sich die UN-Biodiversitätskonferenz [5] Ende 2022 auf ihrer 15. Vertragsstaatenkonferenz in Montreal geeinigt.
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Außerdem soll es mit dem BBNJ-Abkommen möglich werden, Umweltprüfungen von menschlichen Aktivitäten im Ozean durchzuführen. "Das Abkommen stellt erstmals einheitliche Umweltregeln für alle Staaten auf", heißt es in einer Pressemeldung des Bundesumweltministeriums [6]. Das UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ) oder UN Convention on the Law of the Sea (UNCLOS)

Mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) oder UN Convention on the Law of the Sea [7] (UNCLOS) einigten sich 160 Nationen nach neunjährigen Verhandlungen auf eine verbindliche Aufteilung aller Meeresgebiete und des Meeresbodens (The Area). Am 16. November 1994 trat das SRÜ in Kraft. Es gilt als das größte und komplexeste Vertragswerk der Menschheit.

Das BBNJ-Abkommen ist ein das SRÜ ergänzendes Umsetzungsabkommen (völkerrechtlicher Vertrag [8] zum Meeresnaturschutz). Es schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Hohen See. Dabei galt es, die zahlreichen bereits existierenden Regelungen zum Management natürlicher Ressourcen sektorenübergreifend zu bündeln. Es soll die schwierige Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See erleichtern. Die Arbeiten an dem Abkommen reichen bis ins Jahr 2002 zurück.

Seerechtsübereinkommen ohne die USA

2025 erweist sich der Umstand, dass die USA - neben einigen anderen Ländern - dem SRÜ nicht angehören, als äußerst problematisch für die Ziele von UNCLOS und gefährlich für das Leben in den Ozeanen. Am 24. April 2025 öffnete US-Präsident Donald Trump mit einer seiner berüchtigten "Executive Orders" die Tür zum Tiefseebergbau für US-Firmen [9] auch auf dem Meeresboden in Gebieten außerhalb der Gerichtsbarkeit der USA (ABNJ - Areas Beyond National Jurisdiction).

Die Hohe See - Marine Areas Beyond National Jurisdiction (ABNJ)

Von Ausnahmen (erweiterten Auschließlichen Wirtschaftszonen/AWZ) abgesehen, beginnt die Hohe See ab der 200-Seemeilen-Grenze (ca. 370 Kilometer) der Küstenstaaten. Sie ist gemäß SRÜ ein "gemeinsames Erbe der Menschheit". Ihre natürlichen Ressourcen gehören allen, und alle Nationen sollen sie, laut SRÜ, sorgsam und verantwortungsvoll nutzen. Jedoch sind die Regeln des SRÜ zu vage und unverbindlich.

Als Areas Beyond National Jurisdiction (ABNJ) steht die Hohe See außerhalb der Gerichtsbarkeit von Nationalstaaten. Zwei Drittel der Ozeane liegen in ABNJ-Gebieten, sie umfassen 90% des bewohnten Lebensraums der Ozeane. Die Artenvielfalt [10] der ABNJ-Gebiete bezeichnet man als Biodiversity Beyond National Jurisdiction (BBNJ).

Der Meeresboden - The Area

Die Nutzung von mineralischen Ressourcen am Meeresboden (The Area) [11] unterliegt jedoch nicht dem BBNJ-Abkommen. Dafür ist die Internationale Meeresbodenbehörde [12] (International Seabed Authority, ISA) zuständig. Die ISA ist eine von vier Institutionen [13], die durch das SRÜ geschaffen wurden.

Regionale Fischereimanagement-Organisationen (RFMOs)

Größtes Manko des BBNJ-Abkommen ist sicherlich, dass es keine Durchgriffsrechte auf die Hochseefischerei hat. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit es gelingt, sich mit den Interessen der RFMOs [14] abzustimmen.

Die Hohe See: kein rechtsfreier Raum

Auch wenn die Hohe See außerhalb der Gerichtsbarkeit von Nationalstaaten liegt, ist sie weit davon entfernt, ein rechtsfreier Raum zu sein. So ist der Internationale Seegerichtshof (International Tribunal for the Law of the Sea, ITLOS) in Hamburg eine von vier Institutionen des SRÜ. ITLOS [15] ist für Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung des SRÜ zuständig.

Viele Abkommen, wenig Kooperation

Der "World Ocean Review 4" [16] zählte 2015 knapp 600 regionale und überregionale Abkommen zur Nutzung und zum Schutz des Meeres. Allein unter dem Dach der UN existieren über 30 Organisationen und Kommissionen, die sich ganz oder teilweise mit Meeresthemen befassen.

Der Fischfang auf der Hohen See ist unter 11 Regionalen Organisationen für das Fischereimanagement [19] (RFMOs) aufgeteilt. Lediglich die Arktis steht nicht unter RFMO-Verwaltung, da es hier (bislang) kaum Fischfang gibt. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt des Südpolarmeers ist die "Kommission für die Erhaltung der lebenden Ressourcen der Antarktis" (CCAMLR) [20] zuständig. Sie ist Teil des Antarktis-Vertragssystems (ATS).

Die Internationale Schifffahrtsorganisation [21] (International Maritime Organization/IMO) wiederum regelt die Schifffahrt. In ihre Zuständigkeit fallen aber auch Fragen zur von der Schifffahrt verursachten Meeresverschmutzung (Ausstoß von Klimagasen) oder Schiffskollisionen [22].

Meeresschutzgebiete auf der Hohen See

Aufgrund der Vielzahl beteiligter Organisationen und Interessengruppen gelang es bislang kaum, Meeresschutzgebiete auf der Hohen See einzurichten. Und wenn, dann konnte man, wie bei der auch "Alpen der Tiefsee" genannten Charlie-Gibbs Marine Protected Area [23], nur Teilbereiche von der Nutzung ausschließen.

Durch das BBNJ-Abkommen besteht jetzt berechtigte Hoffnung, dass die Staatengemeinschaft beim Meeresschutz auf der Hohen See zukünftig besser kooperiert. "Vielleicht gelingt dann sogar, dass nach Jahren vergeblichen Verhandelns endlich die drei bedeutenden neuen Meeresschutzgebiete in der Antarktis [24] zustande kommen", hofft Ulrich Karlowski.

Charlie-Gibbs Marine Protected Area

OSPAR [25] und die für das im Atlantik zwischen Island und den Azoren liegende Meeresgebiet zuständige Fischerei-Organisation (NEAFC) einigten sich zwar auf ein Verbot der zerstörerischen Grundschleppnetzfischerei [26]. Fischfang in der Wassersäule ist im Charlie-Gibbs-Meeresschutzgebiet jedoch weiter möglich. Und Fangflotten aus Staaten, die nicht der NEAFC angehören, sind nicht verpflichtet, die Regeln zu respektieren. Zudem könnte die ISA theoretisch Lizenzen für Tiefseebergbauvorhaben [27] im Schutzgebiet vergeben.

Fischereiverbot im zentralen Arktischen Ozean

Aufgrund territorialer Ansprüche der Anrainerstaaten USA, Norwegen, Kanada, Dänemark, Island und Russland zählt nur ein kleiner Teil des Arktischen Ozeans eindeutig zur Hohen See.

Der zentrale Teil des Arktischen Ozeans ist jedoch eines der wenigen Meeresgebiete, in dem kein kommerzieller Fischfang stattfindet. Damit ist ein Gebiet von etwa 2,8 Millionen km2 - der Größe des Mittelmeeres - mindestens bis 2033 vor kommerzieller Fischerei geschützt. Offiziell handelt es sich nicht um ein Meeresschutzgebiet. Dennoch hat der zentrale Arktische Ozean durch das Fischereiverbot eine größere Bedeutung für den Biodiversitätserhalt als die meisten offiziellen Meeresschutzgebiete.

Vertrag zum Schutz der Hohen See ist keine Allround-Lösung

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In der Präambel des BBNJ-Abkommens zum Schutz der Hohen See heißt es: "Wir sind bestrebt, in Gebieten jenseits nationaler Gerichtsbarkeit im Namen heutiger und künftiger Generationen als Verwalter des Meeres zu handeln, indem wir die Meeresumwelt schützen, pflegen und eine verantwortungsvolle Nutzung sicherstellen, die Integrität der Meeresökosysteme erhalten und den inhärenten Wert der biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Gerichtsbarkeit bewahren."
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Jedoch kann das BBNJ-Abkommen allein den Schutz der Ozeane für die Zukunft nicht sicherstellen. Konflikte sind vorprogrammiert. Denn das Hochseeschutzabkommen ist nicht automatisch mit den Institutionen des SRÜ harmonisiert.

So ist allein die Internationale Meeresbodenbehörde (ISA) völkerrechtlich zuständig für den Tiefseebergbau im Gebiet von The Area. Doch die damit verbundene Zerstörung der biologischen Vielfalt auf der Hohen See [28] wäre unumkehrbar. Sowohl außerhalb als auch innerhalb zukünftiger Meeresschutzgebiete. Die Eigenermächtigung der USA zum Abbau mineralischer Bodenschätze in The Area [29] hat diese Gefahr für das Wirkungspotenzial des BBNJ-Abkommens deutlich verschärft.

Auch die regionalen Fischereimanagement-Organisationen (RFMOs) funktionieren sehr unterschiedlich. Viele richten ihre Fangquoten auf die Interessen der Fischereiindustrie [30] aus. Andere bestehen fast ausschließlich auf dem Papier.


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:
• Titelgrafik: © Seas At Risk
• Makohai
Die Befischung von atlantischen Makohaien [17] fällt unter die Zuständigkeit der Internationalen Kommission zum Erhalt des Atlantischen Thunfischs (ICCAT [18], International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas)

Update: überarbeiteter und mit neuem Datum veröffentlichter Beitrag

Weiterführende Informationen


Erweiterte, ungekürzte Fassung des Abkommens auf der Website der Vereinten Nationen
https://www.un.org/bbnj/sites/www.un.org.bbnj/files/draft_agreement_advanced_unedited_for_posting_v1.pdf
world ocean review 7: Die Rechtsordnung der Ozeane
https://worldoceanreview.com/de/wor-7/anspruch-und-wirklichkeit-des-meeresmanagements/die-rechtsordnung-der-ozeane/
UN-Ozeankonferenz (UNOC-3)
https://www.stiftung-meeresschutz.org/presse/un-ozeankonferenz-unoc-3-in-nizza/
UN-Übereinkommen zur biologischen Vielfalt - Convention on Biological Diversity (CBD)
https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/artenschutz/cbd-un-konvention-zur-biologischen-vielfalt/
Keine Meereswende in Deutschland!
https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/fischerei/keine-meereswende-in-deutschland/
Keine neuen Antarktis-Schutzgebiete!
https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/schutzgebiete/antarktis-schutzgebiete/
Was bedeuten Ökozid-Gesetz und Rechte der Natur für den Schutz der Ozeane?
https://www.stiftung-meeresschutz.org/biodiversitaetskrise/oekozid-gesetz-und-rechte-der-natur-im-meeresschutz/
Meeresschutzgebiete - Übersicht
https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/schutzgebiete/uebersicht-meeresschutzgebiete/
UN-Nachhaltigkeitsziel 14 "Leben unter Wasser"
https://www.stiftung-meeresschutz.org/un-nachhaltigkeitsziel-14/
Meeresverschmutzung
https://www.stiftung-meeresschutz.org/die-verschmutzung-der-meere/
Zum UN-Tag des Artenschutzes am 3. März - UN World Wildlife Day
https://www.stiftung-meeresschutz.org/presse/tag-des-artenschutzes-un-world-wildlife-day/

Anmerkungen:
[1] https://highseasalliance.org/treaty-ratification/
[2] https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XXI-10&chapter=21&clang=_en
[3] https://www.stiftung-meeresschutz.org/meerestiere/
[4] https://www.stiftung-meeresschutz.org/presse/un-ozeankonferenz-unoc-3-in-nizza/
[5] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/artenschutz/cbd-un-konvention-zur-biologischen-vielfalt/
[6] https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/schutz-des-groessten-oekosystems-der-erde-kabinett-beschliesst-beitritt-zu-un-hochseeschutzabkommen
[7] https://www.un.org/Depts/los/index.htm
[8] https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/abkommen-zum-schutz-und-zur-nachhaltigen-nutzung-der-marinen-biologischen
[9] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/tiefseebergbau/internationale-meeresbodenbehoerde-international-seabed-authority-isa/
[10] https://www.stiftung-meeresschutz.org/meerestiere/
[11] https://www.stiftung-meeresschutz.org/tiefseebergbau/#10-international-seabed-authority-isa
[12] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/tiefseebergbau/internationale-meeresbodenbehoerde-international-seabed-authority-isa/
[13] https://worldoceanreview.com/de/wor-7/anspruch-und-wirklichkeit-des-meeresmanagements/die-rechtsordnung-der-ozeane/
[14] https://www.stiftung-meeresschutz.org/presse/fischereikommission-iccat-mit-teilerfolgen-fur-besseren-haischutz/
[15] https://www.itlos.org/en/
[16] https://worldoceanreview.com/de/wor-4/
[17] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/fischerei/letzte-chance-fuer-makohaie/
[18] https://www.stiftung-meeresschutz.org/problemzone-industrielle-fischerei/iccat/
[19] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/fischerei/industrielle-fischerei/#h-regionale-organisationen-fur-das-fischereimanagement-rfmos
[20] https://www.ccamlr.org/
[21] https://www.imo.org/en/
[22] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/klimawandel/schiffe-sollen-langsamer-fahren/
[23] https://oceanexplorer.noaa.gov/okeanos/explorations/22voyage-to-the-ridge/features/cg-fracture-zone/cg-fracture-zone.html
[24] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/schutzgebiete/antarktis-schutzgebiete/
[25] https://www.stiftung-meeresschutz.org/meeresschutzgebiete/ospar/
[26] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/fischerei/grundschleppnetze/
[27] https://www.stiftung-meeresschutz.org/tiefseebergbau/
[28] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/tiefseebergbau/abbau-von-manganknollen-in-der-tiefsee-wissenschaftler-warnen/
[29] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/tiefseebergbau/internationale-meeresbodenbehoerde-international-seabed-authority-isa/
[30] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/fischerei/fad-fischerei-im-indischen-ozean/

Originalbeitrag mit Bildern:
https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/schutzgebiete/un-vertrag-zum-schutz-der-hohen-see-bbnj-abkommen/

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Quelle:
Aktuelles - 4. Dezember 2025
Deutsche Stiftung Meeresschutz (DSM)
41460 Neuss
E-Mail: info[AT]stiftung-meeresschutz.org
Internet: https://www.stiftung-meeresschutz.org

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 5. Dezember 2025

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