Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 21. Januar 2026
Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes: NABU mahnt verlässlichen Rechtsschutz an
Aufschiebende Wirkung von Klagen verhindert Umweltschäden
Berlin - Der NABU begrüßt die vom Bundesumweltministerium ins Bundeskabinett eingebrachte Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG). Die Novelle ist notwendig, um europäische und völkerrechtliche Vorgaben umzusetzen und die Rechtssicherheit im Umweltrecht zu stärken.
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz regelt die Anerkennung von Umweltverbänden und ihr Recht, behördliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn Umweltrecht verletzt wird. Als Umsetzung zentraler europäischer Vorgaben - insbesondere der Aarhus-Konvention - ist es ein unverzichtbares Instrument rechtsstaatlicher Kontrolle.
Der NABU warnt jedoch davor, das Verbandsklagerecht durch zusätzliche Hürden, verkürzte Fristen oder einen eingeschränkten gerichtlichen Prüfungsumfang auszuhöhlen. Forderungen nach einer Abschaffung oder weitgehenden Beschneidung dieser Rechte weist der Verband entschieden zurück. "Wer Umweltverbände mit überzogenen formalen Anforderungen aus den Gerichten drängt, nimmt Rechtsverstöße billigend in Kauf", sagt Rebekka Blessenohl, Referentin für erneuerbare Energien und Naturschutz beim NABU.
Kritisch bewertet der NABU zudem die geplante Ausweitung der Missbrauchsklausel, die einen unbegründeten Generalverdacht gegenüber Umweltverbänden etabliert. Auch der vorgesehene Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen birgt aus Sicht des NABU erhebliche Risiken: Rechtswidrige Vorhaben könnten umgesetzt werden, bevor Gerichte sie überprüfen konnten - mit potenziell irreversiblen Umweltschäden.
Entgegen anderslautender Behauptungen sind Verbandsklagen kein Massenphänomen. Sie machen weniger als 0,1 Prozent aller verwaltungsgerichtlichen Verfahren aus. "Von einer Klageflut zu sprechen, ist sachlich falsch", so Blessenohl. "Umweltverbände klagen selten, gezielt und nur bei gravierenden Rechtsverstößen."
Der NABU appelliert an Bundestag und Bundesregierung, die UmwRG-Novelle im parlamentarischen Verfahren so auszugestalten, dass das Verbandsklagerecht in seiner Substanz erhalten bleibt. Verlässlicher Umweltrechtsschutz ist keine Belastung, sondern Voraussetzung für rechtsstaatliche, akzeptierte und nachhaltige Entscheidungen.
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Quelle:
NABU Pressedienst, 21.01.2026
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
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Internet: www.NABU.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 23. Januar 2026
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