Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → DIE LINKE


RECHT/638: Amthorgate - Politik darf nicht käuflich sein


DIE LINKE - Pressemitteilung vom 15. Juni 2020

Amthorgate: Politik darf nicht käuflich sein


Zur Debatte um die Lobbytätigkeit des CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor und die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters sagt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Bundestag, Regierung, Justiz - die Staatsgewalt darf nicht käuflich sein, sonst steht die Demokratie in Frage. Sie muss auch jeden Anschein von Käuflichkeit vermeiden.

Der Amthorgate-Skandal wirft ein ungünstiges Licht auf den Bundestag. Philipp Amthor sollte Konsequenzen aus seinen Verfehlungen ziehen und sein Mandat abgeben. Wichtiger aber sind die Konsequenzen, die der Bundestag für seine eigene Arbeit ziehen muss.

Warum durfte Philipp Amthor im Direktorium einer Firma sitzen, mit der er als Abgeordneter zu tun hatte? Warum tauchten die Aktienoptionen, die er erhielt, nicht in den Berichten über Nebeneinkünfte auf? Die Antwort auf solche Fragen liegt in der Nachlässigkeit des Bundestages bei den Regeln für Lobbytransparenz, Nebentätigkeiten und Korruptionsbekämpfung. Die Linke, aber auch NGOs wie Lobbycontrol, warnen schon lange vor zu viel Einfluss der Wirtschaft auf Gesetzgebungsprozesse und zu löchrigen Schutz gegen politische Korruption.

Politik muss jeden Verdacht ausschließen, sie sei käuflich. Davon sind wir in Deutschland noch weit entfernt.

Ein verpflichtendes Lobbyregister wäre ein notwendiger erster Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens in die demokratischen Institutionen. Es muss ergänzt werden um ein Beschäftigungsverbot für Lobbyistinnen und Lobbyisten in Bundesministerien und von Abgeordneten bei Unternehmen und Lobbyorganisationen. Wer an Gesetzen schreibt, darf nicht gleichzeitig von ihnen profitieren.

Die Nebenverdienste von Abgeordneten müssen inklusive aller geldwerten Leistungen, einschließlich Aktienoptionen, auf Euro und Cent veröffentlicht werden.

Abgeordnetenbestechung muss wirksam unter Strafe gestellt werden. Wer Gegenleistungen für Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Abgeordneten-Mandats annimmt, gehört bestraft.

*

Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 15. Juni 2020
Bundesgeschäftsstelle
Kleine Alexanderstraße 2, 10178 Berlin
Telefon: 030/240 09-0, Fax: 030 / 240 09 220
E-Mail: bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de
Internet: www.die-linke.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang