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POLITIK/2086: Chronisch entzündliche Darmerkrankungen - Versorgungsverträge von Bundesbehörde in Frage gestellt (BNG)


Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschland e.V. / Regionalverband Westfalen-Lippe - 15. Juni 2020

Bittere Pille

Bundesbehörde kippt CED-Verträge


(15.6.2020) Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen sind auf eine adäquate Arzneimittelversorgung angewiesen, die ihnen eine weitgehend normale Teilnahme am Alltagsleben ermöglicht. Spezielle Versorgungsverträge haben bisher eine gute, den medizinischen Anforderungen genügende und zugleich kosteneffiziente Behandlung sichergestellt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat jetzt den Nutzen dieser bewährten Vereinbarungen zwischen Ärzten und Krankenkassen in Frage gestellt.

Im Juli 2015 konnte in Westfalen-Lippe mit der Barmer Krankenkasse der erste Selektivvertrag für Patienten mit einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung (CED) abgeschlossen werden. Ziel war es, die Behandlung trotz knapper wirtschaftlicher Ressourcen zu optimieren. Der Vertrag war eine wesentliche Grundlage zahlreicher weiterer regionaler als auch überregionaler Vertragsabschlüsse. Letztlich konnten mit mehr als 50 weiteren Krankenkassen Vereinbarungen geschlossen werden. Die behandelnden Ärzte verpflichteten sich zu einer leitliniengerechten Behandlung mit modernen Arzneimitteln (Biologika). Auf dieser Grundlage konnten die Krankenkassen Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern vereinbaren, die eine wirtschaftliche Verordnungsweise ermöglichten.

"Nach fünf Jahren einer Erfolgsgeschichte hat das Bundesamt für Soziale Sicherung die Vereinbarungen beanstandet. Nach Rechtsauffassung der Behörde sind die Regularien durch Regressandrohung und Verlagerung der Wirtschaftlichkeit auf den Arzt zielführender, als eine gelebte gemeinschaftliche Kommunikation von Ärzten und Krankenkassen", erklärt Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). Die Barmer hat jetzt reagiert und die Verträge vorerst einmal gekündigt. Dr. Tappe: "Das ist ein bitterer Schlag für die CED Versorgung in Deutschland!"

Leider werden nach Angaben von Dr. Tappe derzeit in Deutschland auch zahlreiche andere Sonderversorgungsverträge für Patienten mit chronischen Leiden gekündigt, weil sich die wirtschaftliche Situation der Krankenkassen im Rahmen der Corona-Krise nicht gerade verbessert hat. Ganz im Gegenteil: Durch die zunehmende Arbeitslosigkeit und die hohen Kurzarbeiterzahlen fallen Beitragseinnahmen weg, welche die Kassen zu verkraften haben. "Wir sind mit der Barmer in Gesprächen und hoffen doch noch eine Anschlussvereinbarung zu erzielen. Aufgrund der Corona-Diskussion wird dieses jedoch wahrscheinlich nicht kurzfristig umsetzbar sein", so Dr. Tappe.


Quelle im Internet:
http://www.magen-darm-aerzte.de

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Quelle:
Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschland e.V. - Regionalverband Westfalen-Lippe
Pressemitteilung vom 15. Juni 2020
Holdergärten 13, 89081 Ulm
Telefon: 0700 / 704 27 18, Fax: 0731 / 705 47 11
Internet: www.bng-gastro.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2020

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