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GEWERKSCHAFT/167: ver.di - AfD-Wahlprogramm sägt an der Rundfunkfreiheit (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 23. April 2017

ver.di: AfD-Wahlprogramm sägt an der Rundfunkfreiheit


Berlin, 23.04.2017 - "Auch wenn sie es als neuen 'Bürgerrundfunk' etikettiert: Die AfD will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland in die Bedeutungslosigkeit verbannen und damit unsere Medienvielfalt massiv beschneiden", erklärte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), anlässlich der heutigen Verabschiedung des Wahlprogramms der Alternative für Deutschland (AfD) auf ihrem Parteitag in Köln. Die Delegierten stimmten dafür, den Rundfunkbeitrag abzuschaffen sowie aus ARD und ZDF ein Vollprogramm zu machen. Bereits 2016 hatte die AfD in ihrem Grundsatzprogramm festgeschrieben, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig über eine freiwillige Abgabe finanzieren und nur noch verschlüsselt ausgestrahlt werden solle.

"Die Partei zeigt mit ihren Vorschlägen immer wieder, was sie von einem vielfältigen und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Programm und damit gut informierten Bürgerinnen und Bürgern hält: nämlich nichts", sagte Werneke weiter. "Die AfD-Pläne widersprechen dem Sinn und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in jeder erdenklichen Weise." Dazu gehöre, mit einem frei empfangbaren und umfassenden Programm zur politischen Willensbildung der Menschen und damit zu unserer demokratischen Gesellschaft beizutragen. Der allgemeine Rundfunkbeitrag garantiere dabei die Unabhängigkeit vom Markt und von politischer Einflussnahme. "Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie die AfD zurechtstutzen und ihn zu einem verschlüsselten Bezahlfernsehen degradieren will, möchte die Rundfunkfreiheit abschaffen und damit die Wurzeln unserer demokratischen Grundordnung kappen", so Wernekes Fazit.

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Quelle:
Presseinformation vom 23.04.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2017

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