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GEWERKSCHAFT/157: ver.di begrüßt Fortschritte im Filmförderungsgesetz (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 21. Oktober 2016

ver.di begrüßt Fortschritte im Filmförderungsgesetz - Einhaltung von Sozialstandards und Tarifbindung rückt in den Fokus


Berlin, 21.10.2016 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass die ab Januar 2017 in Kraft tretende Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) an entscheidenden Stellen durch den Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages nachgebessert wurde. Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, bewertete die vom Ausschuss überarbeitete und angenommene Fassung als Fortschritt für die Filmschaffenden in Deutschland. Die Verbesserungen am Regierungsentwurf kamen maßgeblich auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion zustande. Der vorherige Regierungsentwurf zum FFG hatte die von ver.di geforderten Auskunftspflichten über die Tarifbindung von Filmproduktionen, die von der Filmförderungsanstalt (FFA) Mittel erhalten, noch nicht vorgesehen.

"Endlich rückt bei der Vergabe von Fördergeldern für Kinofilme auch die Frage der sozialen Absicherung über die Einhaltung tarifvertraglicher Mindeststandards der Filmschaffenden in den Fokus. Das ist ein Schritt nach vorne für Filmschaffende, deren Arbeitsverhältnisse oft nur wenige Wochen andauern. Die Neuregelung steigert sicherlich das Bewusstsein der Förderinstitutionen, dass diejenigen, die ein Filmwerk durch ihre Kreativität und Arbeit möglich machen, auch angemessen entlohnt und abgesichert werden müssen. Der Bundestag reagiert damit erfreulicherweise auf eine von ver.di mit Nachdruck in der Gesetzesberatung erhobene Forderung", sagte Frank Werneke. Er begrüßte zudem, dass mit dem neuen FFG auch die Geschlechtergerechtigkeit verbessert werden soll und ein wichtiges Signal dadurch gesetzt wird, dass die Förderkommission der Filmförderanstalt künftig paritätisch von Männer und Frauen besetzt werden muss.

Ab 2017 müssen Filmhersteller nach dem FFG-Entwurf bei der Beantragung von Förderungen bei der FFA darlegen, ob für die Beschäftigten des konkreten Filmprojekts ein Branchentarifvertrag gilt oder auf anderem Weg die Einhaltung solcher sozialer Standards vereinbart wurde. Die FFA fördert im Jahr rund 50 deutsche Kinofilmproduktionen.

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Quelle:
Presseinformation vom 21.10.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2016

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