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GEWERKSCHAFT/153: ver.di sieht publizistische Vielfalt und Arbeitsplätze in Gefahr (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 29. September 2016

9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: ver.di sieht publizistische Vielfalt und Arbeitsplätze in Gefahr


Berlin, 29.09.2016 - "Die Bundesregierung will das Kartellrecht für Presseverlage und Rundfunkunternehmen weiter aushöhlen. Ihr Vorhaben wird sich negativ auf die Medienvielfalt auswirken und bedroht Arbeitsplätze", erklärte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), anlässlich der Verabschiedung der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Bundeskabinett am Mittwoch (28. September 2016).

Der Gesetzentwurf sieht zum einen vor, dass Zeitungs- und Zeitschriftenverlage künftig außerhalb des redaktionellen Bereichs eine verlagswirtschaftliche Zusammenarbeit eingehen können. Das bedeutet, dass Verlage in allen Bereichen unterhalb der Redaktionsebene - etwa im Anzeigengeschäft, im Vertrieb, bei Druck und Zustellung - Kartelle bilden können. Zum anderen sollen Fusionen im Rundfunkbereich deutlich erleichtert werden durch eine Anhebung der sogenannten Aufgreifschwelle. Danach soll das Kartellamt Fusionen erst prüfen dürfen ab einem Umsatz der beteiligten Unternehmen von 62,5 Millionen Euro. Derzeit liegt der Schwellenwert bei 25 Millionen Euro.

Auch wenn die Bundesregierung vorgibt, mit ihren Vorhaben die Medienvielfalt durch erleichterte Synergien und Fusionen schützen zu wollen, werde das Gesetz das Gegenteil erreichen. Denn der Gesetzentwurf sei im Bereich des Verlagswesens nichts anderes als eine Generalklausel für Verlage, um in allen verlagswirtschaftlichen Bereichen zu kooperieren. "Damit ist schon jetzt absehbar, dass vor allem große Medienhäuser ihre Marktmacht nutzen werden, um Kooperationen durchzusetzen. Kooperationen erzeugen jedoch immer Abhängigkeiten, die oft in Fusionen oder Übernahmen enden", so Werneke. "Dass Kooperationen immer auch dazu dienen, Personalkosten zu senken, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verlagen deutlich zu spüren kommen. Dazu gehört die weitere Auslagerung von Tätigkeiten in tariflose Tochterunternehmen und ein absehbarer weiterer Abbau von Arbeitsplätzen."

Im Rundfunkbereich wiederhole die Bundesregierung ihren Sündenfall aus der 8. GWB-Novelle. Damals wurde die Aufgreifschwelle für die Fusion von Presseverlagen ebenfalls auf 62,5 Millionen angehoben. ver.di hatte dies massiv kritisiert. Nun folge eine gleichlautende Anpassung für den Rundfunkbereich. "Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden Pressevielfalt und Meinungsfreiheit nicht gefördert, stattdessen aber die Bildung von Medien- und Meinungsmonopolen", so Wernekes Fazit.

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Quelle:
Presseinformation vom 29.09.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2016

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