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GEWERKSCHAFT/001: Onlineangebote von ARD und ZDF - Anstalten sägen an dem Ast, auf dem sie sitzen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 21. Februar 2012

Öffentlich-rechtliche Onlineangebote: Anstalten sägen an dem Ast, auf dem sie sitzen


Berlin, 21.02.2012 - "Wenn die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten im Streit um ihre Onlineangebote freiwillig auf Textinhalte im Netz verzichten, beschneiden sie sich ihrer eigenen Zukunftsperspektive", erklärte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), zu den derzeit diskutierten Kompromissvorschlägen zwischen öffentlich-rechtlichen Anstalten und den Tageszeitungsverlegern. Die Verleger hatten vor dem Landgericht Köln gegen die Tagesschau-App geklagt, weil sie darin ein zu presseähnliches Angebot sehen. Das Gericht hatte den Parteien aufgetragen, einen Kompromiss zu finden. Heute treffen sich ARD-Intendanten und Zeitungsverleger zu Gesprächen, um eine "gemeinsame Erklärung" zu erarbeiten.

Der öffentlich-rechtliche Auftrag gelte unvermindert auch im Internet. Da das Internet per se ein trimediales Medium sei, gehörten dazu Angebote von Audio, Video und Text. "Es ist einfach anachronistisch, sich im Internet auf Audio- und Videoangebote zu beschränken, nur weil die Verleger das Internet für sich reklamieren und alles, was Text ist, als elektronische Presse brandmarken", so Werneke weiter. "Das Netz gehört den Verlegern nicht allein."

Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag auch in Zukunft erfüllen können müsse, gehörten seine Inhalte in den notwendigen Darstellungsformen auf alle relevanten Plattformen. "Verzichten die Anstalten freiwillig auf Textangebote im Internet, verbauen sie sich den eigenen Weg in die Zukunft. Vor dem Hintergrund der sich verändernden Mediennutzung ist dieses Vorgehen vollkommen unverständlich", sagte Werneke abschließend.


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Quelle:
Presseinformation vom 21.02.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2012