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VORWÄRTS/1280: Alters- und Hinterlassenenversicherung - Die Antwort der Partei der Arbeit der Schweiz


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 13/14 vom 28. April 2017

AHV: Die Antwort der PdAS!

von Siro Torresan


Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) unterstützt das Referendum gegen die Altersvorsorge 2020. GleichzeItig lanciert die PdAS den Vorschlag, den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge schrittweise in die AHV zu integrieren, unter Wahrung des Besitzstandes aller Versicherten.


"Die AHV darf nicht das Reserverad der zweiten Säule werden!", hält die PdAS in ihrem informativen Dokument mit dem Titel "Länger arbeiten, weniger Rente: Wir sagen Nein!" fest. Doch bevor von der Aktualität der Rede ist, wird ein kurzer, aber wichtiger Abstecher in die Vergangenheit gemacht: "In ihrer ganzen Geschichte hat die Partei der Arbeit die Grundsätze der sicheren, solidarischen und transparenten AHV-Renten verteidigt", ist zu lesen. Mit ihrer nationalen Volksinitiative "Für eine wirkliche Volkspension" verlangte die PdAS im Jahr 1969 für die gesamte Bevölkerung eine einheitliche staatliche Altersvorsorge, in welche die damals bestehenden Vorsorge- und Pensionskassen eingebaut werden sollten. Diese Initiative wurde heftig und mit riesigen finanziellen Mitteln bekämpft: von den privaten Versicherungsgesellschaften und Banken, den bürgerlichen Parteien und Verbänden, aber auch von der SP und den meisten Gewerkschaften. Das Versprechen des Bundesrates, mit dem "Drei-Säulen-System" die berufliche Vorsorge für obligatorisch zu erklären, trug mit dazu bei, dass die PdA-Initiative in der Volksabstimmung abgelehnt wurde.


Ein halbes Jahrhundert später

In den vergangenen Jahrzehnten ist deutlich zutage getreten, dass die berufliche Vorsorge (BVG) mit den Pensionskassen für breite Bevölkerungsschichten keine Sicherheit bietet. Ein Beweis dafür ist, dass BVG-Renten kontinuierlich sinken. Die insgesamt 900 Milliarden Franken, die als Kapitalien in den verschiedenen Pensionskassen angehäuft wurden, sind fragil und zudem kostspielig in der Verwaltung. Anders das Umlageverfahren der AHV, bei dem die laufenden Beiträge die laufenden Renten finanzieren. Dieses System hat allen demografischen Veränderungen und ökonomischen Krisen getrotzt und hat sich bewährt!

So lanciert die PdAS ein halbes Jahrhundert später eine neue Volksinitiative. "Es ist Zeit, den Kampf für ein zukunftsfähiges System der Altersvorsorge wieder aufzunehmen!", verkündet die Partei und schlägt interessierten Organisationen folgende Volksinitiative zur gemeinsamen Lancierung vor:

- Die berufliche Vorsorge (2. Säule, obligatorischer Teil) soll in die AHV (1. Säule) integriert werden. Die AHV ist ein stabiles System: Die Renten werden von den laufenden Einzahlungen im Umlageverfahren finanziert.

- Die zukünftigen AHV-Renten müssen stark erhöht werden. "Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken" und sollen, unter Einbezug der beruflichen Vorsorge, "die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erfüllen", steht schon heute in unserer Bundesverfassung. Damit das keine toten Buchstaben bleiben, definiert die Initiative der PdAS eine künftige (indexierte) Minimalrente von 4000 Franken.


Die konkrete Umsetzung

Das neue System der Altersvorsorge soll langsam aufgebaut werden, während gleichzeitig das alte System langsam ausläuft. Nach Annahme der Initiative sollen keine neuen Beiträge mehr an die Pensionskassen einbezahlt werden. Die gesamten Beiträge von Erwerbstätigen und ArbeitgeberInnen fliessen von nun an die neue AHV. Die heutigen Pensionskassen verwalten aber das angesparte Kapital der Versicherten weiter und richten ihnen nach ihrer Pensionierung eine entsprechende Rente aus. So wird der Besitzstand aller Versicherten garantiert.

In der Übergangsphase berechnen sich die AHV-Renten einerseits nach der Anzahl Beitragsjahre in die alte AHV und andererseits nach der Anzahl Beitragsjahre in die neue AHV. Sobald die Personen, die von Beginn ihres Erwerbslebens an Beiträge in die neue AHV entrichtet haben, pensioniert werden (das heisst nach einer Generation), ist der Übergang zum neuen System der Altersvorsorge vollendet Die AHV-Renten sollen aber schon innerhalb von 10 Jahren so angepasst werden, dass sämtliche Pensionierten einen Rentenbetrag (Pensionskasse eingerechnet) von mindestens 4000 Franken erreichen - was der zukünftigen AHV-Minimalrente entspricht. "Es darf nicht sein, dass in einem der reichsten Länder der Welt viele RentnerInnen knapp am Existenzminimum leben müssen!", hält die PdAS dazu fest. Wer kann ihr da widersprechen?

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 13/14/2017 - 73. Jahrgang - 28. April 2017, S. 3
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft Vorwärts, PdAS
und ihre Deutschschweizer Sektionen
Redaktion: vorwärts, Postfach 2469, 8026 Zürich
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vorwärts erscheint 14-täglich,
Einzelnummer: Fr. 4.-
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Probeabo: 4 Ausgaben gratis


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2017

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