Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE


VORWÄRTS/1211: Alters- und Hinterlassenenversicherung - "Alles, was die AHV stärkt, ist positiv"


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 29/30 vom 26. August 2016

"Alles, was die AHV stärkt, ist positiv"

Von Tarek Idri


Einst forderte die Partei der Arbeit (PdA) mit einer Initiative den Ausbau der AHV zu einer Volkspension, von der man leben kann. Im kommenden September werden die Stimmberechtigten dank der AHVplus-Initiative zumindest darüber entscheiden können, ob die Altersversicherung um 10 Prozent erhöht werden soll.


Mehr Geld für die RentnerInnen, das fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Am 25. September wird es zur Entscheidung kommen. Dann werden die Stimmberechtigten über die von den Gewerkschaften eingebrachte Volksinitiative "AHVplus" abstimmen können. Wird die Vorlage angenommen, steigen die Rentenbezüge um gute 10 Prozent.

Das Vorhaben liege "völlig quer in der Landschaft", meint derweil die FDP-Politikerin Christine Egerszegi-Obrist. Tatsächlich stehen gleich mehrere Projekte von Kapitalverbänden und Parteien an, die die Rente schleifen wollen: So plant der Bundesrat das Reformprojekt "Altersvorsorge 2020". Dieses sieht vor, das Renteneintrittsalter der Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen. Doch selbst das kann die bürgerlichen Parteien nicht zufriedenstellen. So hat FDP-Nationalrat Bruno Pezzatti in der Sozialkommission des Parlaments jüngst drastische Änderungen vorgeschlagen: Komme das Altersversorgungssystem einmal in finanzielle Schwierigkeiten, soll das Renteneintrittsalter automatisch um zwei Jahre erhöht werden. Die SchweizerInnen könnten dann nicht mehr mit 65, sondern künftig erst mit 67 in den Ruhestand gehen. Die Auseinandersetzung um die Altersbezüge ist also in vollem Gange.


40 Franken Rente

Eine nationale Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) war schon eine Forderung des Generalstreiks im Jahre 1918. Kommunal und kantonal bestanden zwar teilweise schon länger (in Genf seit 1848) Vorstufen in Form der Armenfürsorge oder Privatversicherungen. Bis 1925 hatte der Bund allerdings noch nicht einmal die Berechtigung, auf nationaler Ebene, eine Alters- und Hinterlassenenversicherung einzurichten. Erst nach der Abstimmung wurde ihm ein Verfassungsauftrag zur Einführung einer AHV gegeben.

Die Frage der Finanzierung und der mangelnde politische Wille verzögerten die Einführung der AHV bis 1948. Als wegbereitend erwies sich die Lohn- und Verdienstersatzordnung von 1940, die während des Zweiten Weltkriegs für die Wehrmänner, die Dienst leisteten, eine Existenzgrundlage bildete. Sie sollte Vorbild für die Finanzierungsart und Organisation der AHV werden.

Der Bundesrat unterbreitete schliesslich 1946 dem Parlament eine Gesetzesvorlage und am 6. Juli 1947 kam es zur Volksabstimmung: Die AHV wurde mit überragenden 80 Prozent der Stimmen angenommen und trat 1948 in Kraft. Einzelpersonen erhielten 40 Franken pro Monat, was heute in etwa 190 Franken entspricht. Dies war so wenig, dass die Nachfolgerin der Kommunistischen Partei, die Partei der Arbeit der Schweiz (PdA), dieses Gesetz zuerst sogar bekämpfen wollte. Die AHV wurde aber doch als ein erster Schritt akzeptiert. Gleichzeitig wurde sofort damit begonnen, Verbesserungen zu fordern. Zu diesem Zweck wurde die PdA-nahe RentnerInnenorganisation Avivo gegründet.

Bis 1970 kam es zu sieben Revisionen der AHV, die alle mehr oder weniger dem Ausbau und der Aufstockung der Versicherungsleistungen dienten. 1957 wurde beispielsweise das Rentenalter für Frauen von 65 auf 63, später noch auf 62 herabgesetzt.


Drei-Säulen-System und Volkspension

1972 wurde das sogenannte "Drei-Säulen-System" in der Verfassung verankert. "Es war einer der genialsten kapitalistischen Schachzüge", meinte der Historiker Hans-Ulrich Jost gegenüber der Gewerkschaftszeitung "work". Es spricht gar vom "Sündenfall in der Geschichte der Altersvorsorge". Das System ist wie folgt aufgebaut: Die erste Säule bildet die AHV, die zweite Säule sind Beiträge an obligatorische private Pensionskassen und die dritte besteht im privaten Sparen auf der Bank. 1971 schrieb Ernst Kaiser, der "mathematische Vater" der AHV, unverhohlen, dass die Klassengesellschaft, die verschiedenen Einkommensschichten, das "Fundament" des Drei-Säulen-Modells bilden, weil deren "sozialen Bedürfnisse grundverschieden" seien. Die erste Säule, die AHV deckt den "vollen Existenzbedarf" für die unteren Einkommensklassen und ermöglicht "in Anbetracht der kleinen Geldlöhne auch die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung". Die Mittelschicht kann sich die zweite Säule leisten und für die Oberschicht die dritte Säule.

Eingeführt wurde der "Sündenfall" durch ein Arrangement des Bürgertums mit der Sozialdemokratie und den Gewerkschaften. Grund dafür war eine Initiative der PdA für eine "wirkliche Volkspension", die 1972 zur Abstimmung kam. "Es ging darum, dass die AHV zu einer Volkspension ausgebaut wird, mit Renten, von denen man leben kann", erklärt die ehemalige Zürcher Kantonsrätin Anjuska Weil, die ihre politische Aktivität in der ArbeiterInnenpartei mit dieser Initiative begann, gegenüber dem "vorwärts". Um es mit den Worten des damaligen Sekretärs des Arbeitgeberverbandes zu sagen: Bei der PdA-Initiative ging es um die "Zerschlagung" der Pensionskassen und die "Schaffung eines staatlichen Vorsorgemonopols".

Im gleichen Zeitraum wie die PdA reichte auch die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) sowie ein bürgerliches Komitee Initiativen zur Altersvorsorge ein, die zugunsten eines Kompromisses zurückgezogen wurden: Der PdA-Initiative wurde ein Gegenvorschlag des Bundesrates, das Drei-Säulen-Modell, gegenübergestellt. Der Coup gelang. Die Volkspension fiel krachend vor dem Stimmvolk durch. "Es war zwar nicht mehr die Zeit, als PdA-Mitglieder aktiv aus den Gewerkschaften ausgeschlossen wurden. Aber es war noch die Zeit des Kalten Krieges und es war klar, dass man nicht mit der PdA zusammenarbeitet. Auch die SP hatte die Nein-Parole herausgegeben, weil die Initiative von den KommunistInnen kam", erinnert sich Weil.

Ein Fehler, wie die SozialdemokratInnen mittlerweile eingesehen haben: "Rückblickend gesehen ist es äusserst bedauerlich, dass die PdA-Initiative für die Einführung einer Volkspension 1972 (...) verworfen wurde. Auch die SP und der Gewerkschaftsbund zogen damals leider den Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament für ein Drei-Säulen-Modell vor. Seither ist namentlich die 2. Säule jedoch zu einer milliardenschweren Tatsache geworden", hiess es seitens der SP-Geschäftsleitung am Parteitag 2010.


"Ein Hauch von Volkspension"

Der Ausbau der AHV, die Stärkung der ersten Säule, sei bis heute Thema geblieben, betont Anjuska Weil. "Besonders wenn man jetzt sieht, wie die Pensionskassen ihr Geld anlegen." In der PdA ist eine Initiative zum Thema in Planung, von den Gewerkschaften kommt nun die AHVplus-Initiative zur Abstimmung. Diese Initiative sei ein Schritt in die Richtung, so dass man von der Altersvorsorge anständig leben könne, sagt Weil. "Sie stellt eine Gegenstimme dar gegen das ständige Gejammer, dass aus demographischen Gründen das Frauenrentenalter angehoben werden müsste und dass die AHV nicht bezahlbar sei. Die AHV wird verteufelt, gleichzeitig wird behauptet, die anderen beiden Säulen seien sicherer. Das hat damit zu tun, dass die Privatversicherungen weiter ihr Geschäft machen wollen. Und das ist ein Riesengeschäft!"

Die Auseinandersetzung über die AHV sei politisch, stellt Weil fest. "Alles, was die AHV stärkt, ist positiv. Würde die Initiative angenommen, wäre dies ein deutliches Signal, die AHV nicht abzubauen, sondern auszubauen. Es wäre ein politisches Signal, das über die 10 Prozent Rentenerhöhung, die die Initiative vorsieht, hinaus gehen würde. Es würde den Abbaumassnahmen, die der Bund plant, einen Riegel vorschieben."

Die Zeitung "work" fragt in diesem Sinne etwas reumütig: "Werden sich die privaten Interessen durchsetzen, wie schon 1972? Oder gelingt es den Gewerkschaften und der Linken mit der AHVplus, einen Hauch von Volkspension übers Land zu bringen?"

*

Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 29/30 - 72. Jahrgang - 26. August 2016, S. 3
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft vorwärts, PdAS
und ihre Deutschschweizer Sektionen
Redaktion: Vorwärts, Postfach 2469, 8026 Zürich
Telefon: 0041-(0)44/241 66 77,
E-Mail: redaktion@vorwaerts.ch
Internet: www.vorwaerts.ch
 
vorwärts erscheint 14-täglich,
Einzelnummer: Fr. 4.-
Jahresabo: Fr. 160.-, reduziert (AHV, Stud.) 110.-
Probeabo: 4 Ausgaben gratis


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang