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VORWÄRTS/871: Klassenkampf von oben


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr.43/44 vom 23. November 2012

Klassenkampf von oben

Von Maurizio Coppola



Im internationalen Vergleich besitzt die Schweiz eine der tiefsten Schuldenquoten. Im Jahr 2003 wurde der Mechanismus der "Schuldenbremse" eingeführt. Nun soll dieser Mechanismus auf alle staatlichen Sozialversicherungen ausgedehnt werden. Was schlicht wie ein Instrument zu einem "gesunden Staatshaushalt" erscheint, ist vor allem ein Hebel zum Sozialabbau und -umbau und somit ein Angriff auf alle Lohnabhängigen.


Der grösste Dachverband der schweizerischen Wirtschaft "Economiesuisse" widmete seine letzten zwei Dossiers einem breit diskutierten Thema, nämlich der Staatsverschuldung und der Einführung von Schuldenbremsen. In Ländern wie Griechenland, Spanien, Portugal oder Italien hat die übermässige Staatsverschuldung zu radikalen Sparprogrammen geführt. Unter dem Druck internationaler Organisationen wie der Europäischen Kommission, dem Internationalen Währungsfond (IWF) und der Europäischen Zentralbank (EZB) haben die verschiedenen Regierungen Renten gekürzt, Gelder für Gesundheit und Forschung gestrichen und damit einen Verarmungsprozess akzentuiert, der auch die so oft gepriesene, aber in der Realität kaum beobachtbare "Mittelschicht" getroffen hat. Diese Austeritätsprogramme wurden von den antagonistischen sozialen Bewegungen oft als Waffe des "Klassenkampfs von oben" bezeichnet.


Schulden und Steuerpolitik

Nachdem nun vor zehn Jahren die allgemeine "Schuldenbremse" eingeführt wurde, wird die Diskussion von "Economiesuisse" neu aufgerollt: Die Erfahrungen sollten evaluiert und auf weitere Bereiche ausgeweitet werden. Dabei werden jedoch von "Economiesuisse" zwei wesentliche Punkte verschwiegen. Erstens die Frage nach der Natur von Schulden: Schulden entstehen dann, wenn die Ausgaben und Einnahmen von Gemeinde, Kanton und Staat in ein Ungleichgewicht geraten. In diesem Sinne spielt die Steuerpolitik für direkte und indirekte Abgaben eine wesentliche Rolle. Und gerade hierin zeigen sich die Schweizer Kantone in einer unvorstellbaren Weise unternehmensfreundlich, denn sie offerieren den Firmen wichtige Steuerbefreiungen für Kapital und Gewinne. Weltweit finden wir laut NZZ innerhalb der zehn steuertechnisch attraktivsten Orte der Welt hinter Hongkong neun Schweizer Kantone. Hier liegt auch ein grundsätzlicher staatlicher Widerspruch zwischen "gesunden Staatsfinanzen" und der Garantierung von Profiten der national angesiedelten Unternehmen. Das führt uns zur zweiten Frage: Wer zahlt überhaupt die Schulden?

"Economiesuisse" stellt öffentliche Investitionen und Ausgaben für Sozialversicherungen in ein Verhältnis: Nur Restriktionen in den Ausgaben für Soziales würden neue Investitionen erlauben. Und tatsächlich ist der Anteil öffentlicher Investitionen am BIP seit 1995 rückläufig. Die Sozialversicherungsausgaben wurden hingegen durch eine Überwälzung der Kosten auf die Lohnabhängigen gedeckt. Darunter fallen die Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Krankenkassenprämien und der Lohnprozente.


"Schuldenbremse" der Sozialausgaben

Hier knüpft die Forderung nach der Ausweitung des Anwendungsbereiches der "Schuldenbremse" auf alle Sozialversicherungen an. "Umfassend und verbindlich, wie die Schuldenbremse heute ist, bleibt doch eine 'offene Flanke': die staatlichen Sozialversicherungen IV und AHV", lautet die Feststellung von "Economiesuisse. Und der Bundesrat hat keinen Moment gezögert, um diesen Anweisungen zu folgen. Im zweiten Teil der 6. Revision der Invalidenversicherung (siehe hierzu vorwärts Nr. 39/40) ist ein Mechanismus zur "Schuldenbremse" gleich vorgesehen. Dieser beinhaltet zwei Elemente: Erstens sollen die Renten in Zukunft weder der durchschnittlichen Konsumentenpreiserhöhung noch den durchschnittlichen Lohnerhöhungen angepasst werden. Allerdings dürfen die maximalen und minimalen IV-Renten 95 Prozent der AHV-Renten nicht unterschreiten - eine zynisch anmutende Regelung bei einem AHV-Minimum von 1160 Franken.

Zweitens werden die Lohnbeiträge um 0,1 Prozent erhöht (jeweils 0,5 Promille für ArbeiterInnen und Unternehmen), falls der Kompensationsfonds der IV 40 Prozent der jährlichen IV Ausgaben unterschreitet. Die Umsetzung dieser "Schuldenbremse" für die IV weist uns einmal mehr darauf hin, dass der Staat in "Zeiten der Krise" keine Hemmungen hat, seine eigenen "demokratischen" Regeln zu brechen, denn einerseits sollen Rentenkürzungen und Beitragserhöhungen automatisch erfolgen, falls das Parlament diese nicht in einer gegebenen Frist umsetzt; andererseits wird die Bundesverfassung (Art. 112, Abs. 2d) umgangen, die vorsieht, dass IV-Renten mindestens der jährlichen Preisentwicklung angepasst werden sollen.


"Schuldenbremse" als Austeritätspolitik

In den medialen Schlagzeilen ist stets zu lesen, die Schweiz bleibe aufgrund der "regelgebundenen Finanzpolitik" von der Krise der Staatsverschuldung verschont. Diese Sicht verschleiert einmal mehr, dass der Prozess des Sozialabbaus "schweizerischer Art" in kleinen Schritten und in einem breiten politischen Konsens abgewickelt wird. Die Einführung von "Schuldenbremsen" für Sozialversicherungen muss als Pendant zu den europaweiten Austeritätsprogrammen betrachtet werden. Denn auch hierzulande geht es darum, die Normen der allgemeinen Reproduktion der Arbeitskraft herabzusetzen und somit das Verhältnis zwischen ArbeiterInnen und Kapital neu festzulegen. Die allgemeine politische Akzeptanz der Einführung einer "Schuldenbremse" für Sozialversicherungen beweist uns einmal mehr, dass eine institutionelle Antwort auf diesen "Klassenkampf von oben" nicht ausreicht. Oder wie am 14. November einhellig auf den Strassen Europas skandiert wurde: "Der soziale Frieden ist vorbei, die Austerität hat versagt!"

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 43/44/2012 - 68. Jahrgang - 23. November 2012, S. 1
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft Vorwärts, PdAS
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2012