Schattenblick →INFOPOOL →MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE

VORWÄRTS/682: Die Zukunft der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 35/36/2010 vom 24. September 2010

Die Zukunft der AHV


sit. Die Bürgerlichen malen den Teufel an die Wand und lassen Horrorszenarien für die finanzielle Zukunft der AHV erstellen. Doch spielt die oft genannte demografische Entwicklung keine Rolle, sondern alleine die Frage, wer wie viel vom Kuchen kriegt.


Es ist immer das gleiche Spielchen, wenn es um den Leistungsabbau bei einer Sozialversicherung geht. Die Bürgerlichen beauftragen hoch bezahlte WirtschaftsexpertInnen, um in die Zukunft zu gucken. So geschehen auch bei der AHV. Diese ExpertInnen zeigen mit Statistiken und Graphiken auf, wie die finanzielle Situation der AHV im Jahr 2040 aussieht. Schenkt man ihnen Glaube, kommt es bei der AHV zu einer finanziellen Katastrophe in Form eines Schuldenbergs in Milliardenhöhe. Die Bürgerlichen bedanken sich dann brav bei den WirtschaftsexpertInnen für die gute Arbeit und beginnen den Teufel an die Wand zu malen.

Sie behaupten, dass ohne Leistungsabbau die zukünftige Finanzierung der Sozialversicherung nicht gesichert ist. Doch wer weiss, was in 30 Jahren wirklich ist? Hätte der vorwärts im Jahr 1980 behauptet, dass im September 2010 der Deutsche Aussenminister ein Homosexueller ist und er seinen Lebenspartner öffentlich heiratet, hätten die meisten einfach nur gelacht. Doch genau so ist es gekommen - und dafür ist Westerwelle und seinem Partner zu danken! Was gestern undenkbar war, kann übermorgen Realität sein. Damit ist auch gesagt, dass die Prognosen für die Zukunft mit grosser Vorsicht zu geniessen sind.


Wer reicht ist bleibt reich

Doch trotzdem zurück in die Zukunft und zu den finanziellen Horrorszenarien für die AHV. Die Bürgerlichen verweisen dabei immer auf die demographische Entwicklung. Es stimmt, dass die Menschen immer älter werden. Doch was hat dies mit dem Recht auf eine existenzsichernde Rente zu tun? Nichts! Oder sollen die RentnerInnen dafür bestraft werden, weil der Fortschritt zu einer höheren Lebenserwartung führt? Die Verfassung gibt allen Menschen in der Schweiz das Recht, die höhere Lebenserwartung und den Ruhestand würdig geniessen zu können - und nicht nur jenen, die über das nötige Kleingeld verfügen. Würdig bedeutet, dass im Minimum am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilgenommen werden kann - und nicht der tägliche, nackte Überlebenskampf am Rande der Armut. Heute beträgt die maximale AHV-Rente 2280 Franken im Monat. Der klare Verfassungsauftrag kann daher kaum durch weitere Abbaumassnahmen der AHV-Leistungen erreicht werden.

Zugegeben: Die Finanzierung der AHV ist komplex. Sie hängt mit verschiedenen anderen Aspekten zusammen. Zum Beispiel mit der finanziellen Lage der Invalidenversicherung (IV). Dazu hat Bundesrat Burkhalter bereits angekündigt, dass die TV-Finanzen für die AHV saniert werden müssen und dabei Abstriche bei den Leistungen nicht zu vermeiden seien. Die Finanzen der AHV hängen weiter mit der Unternehmenssteuerreform II zusammen. Diese führt eine Teilbesteuerung der Dividenden ein. Gleichzeitig bleibt aber die Steuerfreiheit der Veräusserungsgewinne bestehen. So muss der Bundesrat in seiner Botschaft zur 11. AHV-Revision zugeben: "Die Teilbesteuerung wird dazu führen, dass vermehrt nicht beitragspflichtige Dividenden statt beitragspflichtige Löhne ausbezahlt werden. Für die Sozialversicherungen wird dies mit entsprechenden, in ihrer Höhe nicht abschätzbaren Einnahmeausfällen verbunden sein". Was und wem nützt eine Teilbesteuerung der Dividenden, wenn sie locker umgangen werden kann?


Das Verteilen der Krümel

Die Frage nach der Höhe einer garantierten, staatlichen Rente ist die Frage nach der Verteilung des gesellschaftlich erzeugten Reichtums. Wer bekommt wie viel vom Kuchen? Es ist die grundsätzliche Frage, die direkt zu einer weiteren Frage führt, die sich beim Sozialabbau immer wieder stellt: In was für eine Gesellschaft wollen wir leben? In einer, in der viele RentnerInnen am Hungertuch nagen müssen, aber dafür die Manager nicht beitragspflichtige Dividenden ausbezahlt bekommen, um weniger AHV-Beiträge zu leisten? Die Zukunft der AHV hängt stark davon ab, ob die Linke diese Grundsatzfragen wieder in die breite, politische Diskussion einbringen kann. Schafft sie es nicht, kann sie in absehbarer Zukunft noch mitbestimmen, wie die Krümel des Kuchens verteilt werden. Und auch dies nur vielleicht!


PdA ergreift Referendum

Die Bürgerlichen wollen auf den Kosten der Rentnerinnen und Rentner sparen. Die Partei der Arbeit der Schweiz wird sich aktiv am Referendum gegen den geplanten Sozialabbau bei der AHV beteiligen. Die 11. AHV-Revision sieht unter anderem folgendes vor:

1. Die Beseitigung der automatischen Indexierung der AHV-Rente, falls der Deckungsgrad des AHV-Fonds tiefer als 70 Prozent der jährlichen Gesamtausgaben liegt. Die SVP fordert gar die komplette Aufhebung der Indexierung.

2. Die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre.

3. Entgegen den Versprechungen ist keine Möglichkeit vorgesehen, das AHV-Alter flexibel zu gestalten.

Das Zentralkomitee der Partei der Arbeit der Schweiz ruft alle fortschrittlichen Kräfte in der Schweiz auf, das Referendum aktiv zu unterstützen, um gemeinsam den erneuten Angriff der Bürgerlichen Parteien auf den Sozialstaat abzuwehren.


*


Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 35/36/2010 - 66. Jahrgang - 24. September 2010, S. 3
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft Vorwärts, PdAS
und ihre Deutschschweizer Sektionen
Redaktion: Vorwärts, Postfach 2469, 8026 Zürich
Telefon: 0041-(0)44/241 66 77, Fax: 0041-(0)44/242 08 58
E-Mail: redaktion@vorwaerts.ch
Internet: www.vorwaerts.ch

vorwärts erscheint 14-täglich,
Einzelnummer: Fr. 4.-
Jahresabo: Fr. 160.-, reduziert (AHV, Stud.) 110.-
Probeabo: 4 Ausgaben gratis


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2010