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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1621: Ein trauriger Fall Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 3 - März 2012
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Betrug im Pflegedienst
Erzwingungshaft wegen verantwortungsvollem Handeln?
Ein trauriger Fall Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit

Von Jochen Gester


Angelika-Maria Konietzko ist Pflegehelferin bei einem ambulanten Berliner Pflegedienst. Sie machte ihre Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass sie wegen ihrer Arbeitsbedingungen keine verantwortungsbewusste Pflege leisten könne, und wehrte sich dagegen, wirtschaftlich und moralisch ausgenutzt zu werden. Obwohl sie im Interesse aller Pflegebedürftigen handelte, wurde im Jahr 2007 vor dem Arbeitsgericht ein Prozess gegen sie eröffnet. Nun droht ihr sogar die sog. "Erzwingungshaft", da sie die Prozesskosten zahlen muss. Zu ihrer Unterstützung hat sich ein Solidaritätskomitee gebildet.


Lange galt die Arbeitsgerichtsbarkeit als Domäne, in der linke Anwälte und Richter besonders dreisten Machtansprüchen von Arbeitgebern immer mal wieder Grenzen setzen konnten. Doch gegenwärtig drängt sich der Eindruck auf, dass immer weniger Richter Interesse und Empathie für die Zwangslagen von Lohnabhängigen aufbringen, aber große Zuverlässigkeit an den Tag legen, wenn das "Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" bedroht zu sein scheint.

Dies wurde zuletzt in den Arbeitsgerichtsprozessen von Barbara Emme ("Emmely") und Brigitte Heinisch deutlich. Emmely musste bis vors Bundesarbeitsgericht (BAG) gehen, bis ein Urteil die fristlose Kündigung wegen fehlender Interessenabwägung annullierte. Brigitte Heinisch prozessierte bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um zu erreichen, dass deutsche Lohnabhängige beim Eintritt in den Betrieb nicht ihre Bürgerrechte abzugeben haben. Seitdem ist es auch in Deutschland rechtlich zumutbar, wenn Beschäftigte die Öffentlichkeit über untragbare Missstände am Arbeitsplatz informieren, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, diese zu ändern. In diesem Kontext steht auch der hier dargestellte Fall.


Das verlogene Spiel der Hauskrankenpflege

Am 1. Februar 2001 unterschrieb die damals 32-jährige Hauswirtschafterin Angelika-Maria Konietzko einen Arbeitsvertrag als Pflegehelferin bei einem privaten Pflegedienstleister, der heutigen Hauskrankenpflege Berlin-Mitte (HKP) HS GmbH. Ihr Stundenlohn betrug zunächst 6 Euro, ab 2003 wurde er auf 6,77 Euro brutto pro Stunde erhöht. Die Nachtschicht dauerte von 20.30 bis 7.30 Uhr und sollte laut Stellenbeschreibung aus drei Stunden Arbeitsleistung bestehen, die restliche Zeit sollte reiner Bereitschaftsdienst sein.

Dieser Nachtdienst wurde in einer Demenz-Wohngemeinschaft geleistet, in der die Senioren zwar in ihren eigenen vier Wänden wohnen, jedoch schwer- und schwerstpflegebedürftig sind. Deshalb müssen die Pflegekräfte auch die gesamte Zeit präsent sein und können nicht zwischendurch schlafen, da sie nicht bei Notfallsituationen gerufen werden, sondern diese selbst erkennen müssen. Dazu wurde eine Stunde als Pause eingestuft - laut Gesetz muss ein Arbeitnehmer nach sechs Stunden eine Pause einlegen -, somit wurden insgesamt statt elf nur zehn Stunden bezahlt. Alles in allem wurden lediglich drei Stunden effektiv mit dem Stundenlohn von 6,77 Euro entlohnt, der Rest wurde mit einer geringeren Pauschale als Bereitschaftsdienst abgegolten.

Einen Nachtwachedienst sah der Arbeitgeber als nicht notwendig an, obwohl ein achtstündiger Bereitschaftsdienst als "gefährliche Pflege" eingestuft werden muss - vor allem auch deshalb, weil immer wieder Pflegeleistungen erbracht werden mussten, für die die Nachtdienstleistenden nicht ausgebildet waren. Vorgeschriebener Versorgungsstandard ist die 24-Stunden-Betreuung. Der Arbeitgeber bot im vorliegenden Fall die Rund-um-die-Uhr-Betreuung per Internet an, auf diesen Standard verließen sich die gesetzlich bestimmten Betreuer der Senioren, ebenso wie die Pflegeversicherung und der Bezirk, die ihre Tagessätze nach der versprochenen Leistung festlegen: also tatsächlichen Dienst und nicht nur Bereitschaft.


Leidvoller Widerspruch

Angelika-Maria Konietzko beschwerte sich über diese untragbare Situation bei der Wohnbereichsleiterin, die sich jedoch nicht darum kümmerte. Stattdessen wurde sie solange gemobbt, bis sie arbeitsunfähig wurde. In der Wahl der Mittel war man nicht wählerisch.

Der Rechtsanwalt der HKP überrumpelte die nunmehr zur "Persona non grata" gewordene Angelika-Maria Konietzko am 10.12.2006 unangemeldet während ihrer Nachtschicht in den Räumen der Demenz-WG und traktierte sie mehr als eineinhalb Stunden lang, um sie zu nötigen, der Auflösung ihres Arbeitsvertrages zuzustimmen. Der Anwalt gab ihr zu verstehen, man werde sie fertig machen, wenn sie weiter zur Arbeit komme. Dort werde sie mit sehr unangenehmen Arbeitsbedingungen konfrontiert sein. Sollte sie mangelnde Einsicht zeigen, würde man für Kündigungsgründe sorgen.

Nach diesem Schockerlebnis meldete sich Angelika Konietzko am 13.12.2006 als arbeitsunfähig und hat seitdem ihre Arbeit nicht mehr aufgenommen. Durch das unaufhörliche Mobbing erkrankte sie an einer Depression und verbrachte zehn Wochen in einer Klinik.

Doch auch während ihrer Arbeitsunfähigkeit hörte das Mobbing nicht auf. Nachdem Angelika-Maria Konietzko sich an die Interessenverbände der Pflege mit Bitte um Unterstützung gewandt hatte, erhielten diese ein Schreiben vom Rechtsanwalt des Arbeitgebers, in dem Konietzkos Zurechnungsfähigkeit in Frage gestellt wurde.


Der Weg durch die gerichtlichen Instanzen

Seit September 2007 kämpft Konietzko vor Gericht um ihre Rechte. Sie reichte Klagen gegen die HKP wegen der Abmahnungen, des Mobbings, des nichtbezahlten Lohns und der Kündigung ein. Der Arbeitgeber seinerseits klagte auf Unterlassung, nachdem Konietzko im Jahr 2010 den "Pflege-Selbsthilfeverband", "Selbstbestimmtes Wohnen im Alter" (SWA e.V.), "Anbieterverband Qualitätsorientierte Pflegeeinrichtungs e.V.", und "Pflege in Not" über die Zustände im Betrieb unterrichtet hatte. Doch der juristische Versuch der HKP, die Mitarbeiterin mundtot zu machen, scheiterte. Konietzko gewann alle drei Verfahren.

Die anstehende Erzwingungshaft betrifft nun das Verfahren wegen des nicht bezahlten Lohns, das die Klägerin rechtskräftig verlor. In ihrem Urteil stützten sich die Richter beim Arbeitsgericht Berlin und beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg allein auf den Arbeitsvertrag und die Stellenbeschreibung und schlussfolgerten, die pauschale Bezahlung für die Nachtarbeit sei statthaft, die Klägerin könne nicht beweisen, dass ihre erbrachten Leistungen als Nachtwache notwendig gewesen seien. Dies reichte ihnen zur Urteilsfindung aus.

Alle Beweisanträge, die dazu hätten dienen können, die Absurdität der Situationsbeschreibungen des Arbeitgebers zu erkennen, wurden abgelehnt. Es kam weder zu einer Ortsbegehung noch zur Vorladung von Zeugen, die die Klägerin benannt hatte. Die verantwortlichen Betreuer der Senioren wurden nicht informiert und in den Prozess einbezogen.

Die Berliner Arbeitsgerichte haben sich sogar dazu hinreißen lassen, die Bemühungen des Arbeitgebers und des Arbeitgeberanwalts, eine unbequeme Mitarbeiterin durch den Versuch ihrer Psychatrisierung unglaubwürdig zu machen, argumentativ zu stützen: "Gerade die Dauer der mit einer Belastungsstörung begründeten Arbeitsunfähigkeit und die Verlängerung um weitere 2 Jahre zeigt, dass die Klägerin, selbst wenn man ein nicht vertragsgerechtes Verhalten der Beklagten ihr gegenüber im Jahr 2006 unterstellt, letztlich eine Psychose entwickelt hat, aus der sie ohne weiteres nicht herauskommt. Dies obwohl sie schon jahrelang mit der Beklagten unmittelbar nichts mehr zu tun hat ... Entgegen der Wahrnehmung der Klägerin hat sie nicht dargelegt, dass ihre Krankheit auf betriebliche Ursachen der Beklagten, d.h. konkret auf Mobbing-Handlungen der Beklagten zurückgeht ... Die Erkrankung der Klägerin ist auch nicht für Dritte nachvollziehbar durch die Beklagte verursacht."


Unterstützung durch die Interessenverbände

Nach dem verlorenen Verfahren wandte sich Angelika Konietzko an die Interessenverbände in der Pflege, "Pflege-Selbsthilfeverband", "Pflege in Not" sowie "Selbstbestimmtes Wohnen im Alter e.V." und "AVG e.V." Überall erhielt sie Unterstützung. Adelheid von Stösser, die Gründerin und Vorsitzende des Pflege-Selbsthilfeverbands, schrieb in ihrer Stellungnahme: "Betrachtet man diesen Fall aus der Sicht der betroffenen Bewohner dieser WG, müsste das gesamte Konzept als Mogelpackung in Frage gestellt werden." Die Pflegeexpertin unterstützte in ihrem Schreiben voll und ganz die Situationsbeschreibung der Demenz-WG, wie sie von Konietzko vor Gericht vorgetragen wurde, und äußerte deutliche Kritik an der HKP und an den Arbeitsrichtern: "Das Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg interessierte sich nicht für diese gesetzlichen Regelungen im Pflegebereich, prüfte den tatsächlichen Sachverhalt nicht, und stellte sich in seinem Urteil vom 13.8.09 und 16.2.10 auf die Seite des Beklagten, der die Mitarbeiterin als Lügnerin, Querulantin und nicht kompetente Mitarbeiterin hinstellt... Nach wie vor steht eine unabhängige (staatsanwaltliche) Überprüfung der Sachlage aus. Die in diesem Fall schon deshalb geboten wäre, weil es bei den Anklagepunkten um Rechtsverletzungen gegenüber Schutzbefohlenen geht."


Der Senat reagiert

Auf Initiative von Angelika Konietzko änderte die zuständige Senatsverwaltung die Heimpersonalverordnung. Sie schreibt jetzt für alle betreuten Wohngemeinschaften vor, dass Personal rund um die Uhr anwesend sein muss. Infolge dieser Entscheidung und der aufkommenden Kritik der Pflegeverbände erklärte dann der Geschäftsführer der HKP, er werde ab sofort die Arbeitsverträge so ändern, dass sie einen Nachtwachedienst vorsehen.

Die Deutsche Rentenversicherung leitete gegen die HKP ein Regressverfahren ein, sieht sich aber offensichtlich dem Problem gegenüber, dass deren Straftaten verjährt sind. Auch der Sozialstadtrat des Bezirks Mitte fühlt sich von der HKP betrogen. Auch er sieht rechtliche Probleme für ein Regressverfahren, weil die damalige Heimpersonalverordnung zu schwammig formuliert war.

Doch hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Anwalt Markus Waitschies und das Solidaritätskomitee für Angelika Konietzko wollen sich damit nicht zufrieden geben. Auch deshalb, weil eine rechtskräftige Verurteilung des Geschäftsführers aufgrund eines nachgewiesenen Betrugs die Eintrittskarte für ein Wiederaufnahmeverfahren wegen Prozessbetrugs sein könnte, das Angelika-Maria Konietzko und ihr Anwalt einleiten wollen.

Doch im Augenblick droht der mutigen Pflegehelferin die Erzwingungshaft, weil sie nicht bereit ist, die an ihr begangene berufliche "Rufschädigung", den Ausschluss aus der Arbeitswelt und die soziale Verarmung auch noch zu bezahlen, während die Täter sich als "Ehrenmänner" mit sauberer Weste präsentieren können.

Der Termin für den Antritt der Haft wurde jetzt ein zweites Mal ausgesetzt. Es kommt Bewegung in die Angelegenheit.


Mehr Infos zum Thema unter http://konietzko.blogsport.de.


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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 3, 27.Jg., März 2012, Seite 10
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
SoZ-Verlag, Regentenstr. 57-59, 51063 Köln
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2012