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OSSIETZKY/1068: Asse II - Ungenügende Kontrolle


Ossietzky - Zweiwochenschrift für Politik / Kultur / Wirtschaft
Nr. 17 vom 7. September 2019

Asse II: Ungenügende Kontrolle

von Andreas Riekeberg


Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in einem kürzlich bekanntgewordenen Bericht nicht nur vor Kostensteigerung bei der Rückholung des Atommülls aus dem Salzbergwerk Asse II gewarnt, sondern vor allem scharfe Kritik an der Arbeit des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zu Asse II geübt.

Die Quintessenz des Berichtes: Der Atommüll soll zwar nach geltender Rechtslage aus dem ehemaligen Salzbergwerk Asse II zurückgeholt werden, doch im untersuchten Zeitraum 2010 bis 2016 wurde nur ein geringer Anteil der Finanzen (acht Prozent) für Rückholungsmaßnahmen verwendet. Außerdem moniert der Rechnungshof, dass das BMU seine Aufsicht über den Betreiber nur ungenügend wahrnimmt. Am Betreiber BfS sei mangelnde Transparenz bezüglich der Kostenentwicklung zu kritisieren: Im Jahr 2013 hat das BfS die Kostendarstellung so umgestellt, dass die Vergleichbarkeit verloren ging. Zudem fehlte beim BfS die Abstimmung von Projekt- und Finanzcontrolling. Insgesamt, so der Rechnungshof, sind BMU und BfS ihrer Verantwortung für Asse II nicht gerecht geworden.

Zu geringer Anteil der Asse-II-Finanzen für Rückholungsmaßnahmen

Seit Jahren moniert der Asse-II-Koordinationskreis unabhängiger Bürgerinitiativen gegen die Flutung von Asse II, dass kaum an Maßnahmen gearbeitet wird, die für eine Rückholung des Atommülls erforderlich sind. Dazu gehören der Bau eines Schachtes Asse 5, die Entwicklung von ferngesteuerter Bergetechnik und die Erstellung eines detaillierten Masterpians. Diese Kritik bestätigt der Rechnungshof in seinem Bericht: Demnach betrug von 2010 bis 2016 der jährliche Anteil der Ausgaben für die Rückholung durchschnittlich lediglich acht Prozent. Der Anteil für den Offenhaltungsbetrieb, die Notfall- und Gefahrenabwehr und für Sondermaßnahmen hingegen 92 Prozent. Weniger als ein Zehntel der Asse-Kosten für Rückholungsplanungen beziehungsweise Rückholungsmaßnahmen aufzuwenden erscheint als Armutszeugnis dafür, wie das in den untersuchten Jahren 2010 bis 2016 zuständige BfS unter der Leitung von Wolfram König mit dem Auftrag zur Rückholung des Atommülls umgegangen ist.

BMU nimmt seine Verantwortung für Asse II nur ungenügend wahr

Der Rechnungshof bemängelt die unzureichende Aufsicht des Umweltministeriums über den Betreiber der Jahre 2009 bis 2017 in einem eigenen Kapitel "Steuerung des Projekts Asse II durch das BMU". Er beschreibt die Verantwortlichkeit des Umweltministeriums und beurteilt dessen Leistung mit den Worten: "Das zuständige Ressort hat eine entsprechende Verantwortung gegenüber Parlament und Offentlichkeit, ein solches Projekt zu steuern. Das BMU nahm diese Verantwortung während des Betriebs der Asse II durch das BfS nicht ausreichend wahr. Warum sich das BMU ... auf eine aus Sicht des Bundesrechnungshofes inakzeptable 'Fachaufsicht mit Abstand' gegenüber dem BfS berief, ist nicht nachvollziehbar." In dieser Zeit waren die zuständigen Bundesminister Sigmar Gabriel (SPD), Norbert Röttgen (CDU), Peter Altmaier (CDU) und Barbara Hendricks (SPD). Alle besuchten die Asse, doch wem nützt es, wenn Minister pressewirksam in der Asse erscheinen - ansonsten sich aber nicht besonders darum kümmern, was dort geschieht?

Intransparente Kostenstruktur des BfS zu Asse II

Der Rechnungshof kritisiert auch das unzureichende Projektcontrolling durch das BfS unter Wolfram König (Bündnis 90/Grüne) in seiner Zeit als Betreiber von Asse II. Zur Mitte seiner Verantwortungszeit im Jahr 2013 wurde die Projektplanung umgestellt. Diese Maßnahmen beschreibt der BRH folgendermaßen: "Das BfS ordnete die [bis dahin 36] Planungselemente neun neu eingerichteten Teilprojekten zu. Die bisherigen vier Kostengruppen wurden nicht an die Teilprojekte der neuen Projektstruktur angepasst. Das BfS begründete dies mit dem hohen Aufwand für die Anpassung der Kostengruppen. ... Das BfS räumte allerdings ein, dass es mit einer Angleichung der Kostengruppen die Kosten genauer und verursachungsgerecht hätte zuordnen können. Das Finanzcontrolling wäre dann transparenter gewesen."

Dazu heißt es in dem Bericht: "Der Bundesrechnungshof hält es daher für unverzichtbar, dass der jeweilige Betreiber ein aufeinander abgestimmtes Projekt- und Finanzcontrolling gewährleistet, mit dem die Details des Projektfortschritts (einschließlich der Einhaltung der Termine) und die damit verbundenen Kosten unmittelbar nachvollziehbar sind. Die Bemühungen des ehemaligen Betreibers BfS, ein solches Controlling sicherzustellen, waren nicht ausreichend."

Rechnungshof fordert Masterplan und macht auf Kostensteigerung aufmerksam

Abschließend fordert der Bundesrechnungshof indirekt sogar einen Masterplan für die Rückholung des Atommülls aus Asse II, indem er Anforderungen an das Controlling der derzeitigen Betreibergeselischaft, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), formuliert.

Er schreibt der BGE als derzeitiger Betreiberin unter anderem ins Stammbuch, dass der (geplante) Beginn und das (geplante) Ende der Aufgaben dargestellt sowie erforderliche Terminänderungen begründet und dokumentiert sowie Zusammenhänge zwischen verschiedenen Aufgaben dargestellt werden müssen.

Zu Recht betont der Bundesrechnungshof auch die erheblichen Kostensteigerungsrisiken. Der Bund muss sich darauf einstellen, wesentlich mehr Geld für Asse II als bisher geschätzt auszugeben, um dem gesetzlichen Auftrag zur Rückholung nachzukommen und um die Menschen und die Umwelt der Asse-Region vor radioaktiver Verseuchung so weit wie möglich zu schützen.

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Quelle:
Ossietzky - Zweiwochenschrift für Politik / Kultur / Wirtschaft
Zweiundzwanzigster Jahrgang, Nr. 17 vom 7. September 2019, S. 594-596
Redaktion: Haus der Demokratie und Menschenrechte
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2019

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