Schattenblick →INFOPOOL →MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE

KAZ/175: Leiharbeit gehört (wieder) verboten!


KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 336, Oktober 2011
Proletarier aller Länder und unterdrückte Völker vereinigt euch!

Leiharbeit gehört (wieder) verboten!


So wie z.B. in Namibia, wo sie seit dem 1. März 2009 verboten ist. In dem entsprechenden Gesetz heißt es, dass "niemand gegen Entgelt eine Person anstellen darf, in der Absicht, sie einer dritten Partei als Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen". Zuwiderhandlungen sind unter Strafe gestellt. Dagegen hatte die größte namibische Leiharbeitsfirma, Africa Personnel Services (APS) geklagt und ihren Prozess verloren. Der oberste Gerichtshof entschied und verkündete: "Leiharbeit ist ungesetzlich." (KAZ 327 S. 39, Infos Neues Deutschland 13.2.2009)

Auch in diesem Lande hat das Kapital jahrelang ohne Leiharbeit genug Profit gemacht - bis zum 4. April 1967. Seitdem ist sie durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr ungesetzlich, sondern gesetzlich. Der kapitalistische Klassenstaat hat damit auf die zu diesem Zeitpunkt - im Anschluss an die Nachkriegskonjunktur - einsetzende erste kleine Wirtschaftskrise reagiert. Sozusagen als Signal an die Kapitalisten: "Was, ihr bekommt Probleme, Verwertungsschwierigkeiten? Sagt was ihr wollt und ihr kriegt alles, was ihr braucht!" Dabei ist für sie zur Abwälzung der Krisenlasten auf die Lohnabhängigen der Rechtsanspruch auf Leiharbeit, das heutige "Arbeitnehmerüberlassungsgesetz" (AÜG 7.8.1972) herausgekommen. Das gegen uns gerichtete Zwangsgesetz zur Spaltung und Entrechtung unserer Klasse durch Schaffung unterschiedlicher Rechte, um dem Kapital die Ausbeutung, die Absicherung von Profiten und Konkurrenzfähigkeit auf Kosten der Arbeiterklasse zu erleichtern. Mit diesem Ziel wurde es seit seinem Inkrafttreten immer wieder verändert. U.a. wurde hierbei vor allem die zulässige Überlassungsdauer für Leiharbeiter - bis zu ihrem gänzlichen Wegfall ab dem 1. Januar 2004 - ständig erhöht. In diesen Katalog gehören ebenfalls die sogenannten Hartz-Gesetze, die sich mit dem Namen eines verurteilten Kriminellen schmücken und an deren Ausarbeitung Gewerkschafter, wie z. B. Bezirksleiter der IGM, beteiligt waren ("Hartz-Kommission" 2001/2002). Sie waren die Basis der privaten Personalserviceagenturen ("PSAs"), die fürs Schikanieren und Unterdrucksetzen der Erwerbslosen beim Verleihen und Vermitteln kassierten und durch Betrug, Bankrott u. a. zum Flopp wurden. Ihre Aufgaben - das Verleihgeschäft - haben neben den "Sklavenhändlern", wie die Verleiher Manpower, Randstand, Adecco usw. in den Betrieben heißen, die heute als Einrichtungen der Bundesagentur geführten PSA's übernommen. Abgesehen von anderen gegen die Erwerbslosen gerichteten Zwangsinstrumenten, wie "Zumutbarkeitsanordnungen" usw., ist auf dieser Grundlage statt "freier Arbeitsplatzwahl" der Zwang zur Leiharbeit gewachsen. Wer sie ohne "stichhaltigen Grund" ablehnt, dem wird die Arbeitslosenunterstützung gesperrt. Das Mittel, um die Erwerbslosen mit der Androhung von weiterem sozialen Abstieg und Hunger zur Annahme jeder Arbeit zu pressen und gefügig zu machen. Als mobile Reservearmee sollen sie fürs Kapital ständig zum Abruf bereit stehen. So z. B. für die Automobil-Kapitalisten, derjenigen, die wie VW, Daimler, BMW und viele andere, die meisten Leiharbeiter ausbeuten. Die landen auf diesem Wege dann möglicherweise wieder in den Betrieben, aus denen sie schon mal rausgeflogen sind. Wo sie dann - ob sie wollen oder nicht - mit zwischen 10 bis 12 Euro weniger Stundenlohn als die Stammbelegschaft zu Lohndrückern gemacht werden. Doch dieses Mal als ein Teil unserer Klasse und der Belegschaft, dessen Kündigungsschutz nur gegenüber den "Sklavenhändlern", den Verleihern besteht. Im Verhältnis zu ihnen können die Entleiher, so wie es die "wirtschaftlichen Bedürfnisse", z. B. "Auftragsspitzen" oder die "Ruhe im Betrieb" erfordern, den Teil der Belegschaft ohne Kündigungsschutz einzeln oder gruppenweise jederzeit einfach in die Wüste schicken - "abmelden" (siehe Kasten ""Abgemeldet" und raus bist du!") oder wie auch immer. Das ist für sie die wichtigste "Rechtsgrundlage" fürs immer mögliche "Heuern und Feuern" und der Alptraum der Erwerbslosen, unter diesen Umständen den "Sklavenhaltern" für einen Hungerlohn in die Finger zu fallen.


Die Leiharbeiter in die Mitte genommen

In dieser Situation ist es kein Wunder, dass selbst die wenigen im AÜG stehenden Rechte ungenutzt bleiben, wenn sie denn überhaupt innerhalb der Leiharbeiter bekannt sind. Was mit davon abhängig ist, ob Betriebsrat und Belegschaft im Entleiherbetrieb bei Leiharbeit nur die Absicherung der Stammbelegschaft im Kopf haben - ein Beispiel für unsolidarisches Verhalten - oder ob sie das Gefühl vermitteln, dass die Leiharbeiter Teil der Belegschaft sind, der mit dazu gehört. Letzteres lässt sich durch eine entsprechende Betriebsratsarbeit organisieren und absichern. So z. B. durch das Aufsuchen am Arbeitsplatz, Information und Aufklärung über Rechte, Einladungen zu Betriebsversammlungen, zu BR-Sprechstunden, evtl. gemeinsame Aktionen mit der Stammbelegschaft sowie der Diskussion sonstiger Probleme. Nur auf diesem Wege entsteht eine Vertrauensbasis und vorhandene Angst und Unsicherheit kann bei den Leiharbeitern abgebaut werden. Wie so etwas funktionieren kann, wird in einer Arbeiterkorrespondenz zu einem Streik der Stammbelegschaft einer Waggonfabrik in Hennigsdorf geschildert. Als verunsicherte Leiharbeiter sich beim Betriebsrat erkundigten, wie sie sich dabei verhalten sollen, erklärt der ihnen wie folgt, was getan wird: "Wir gehen alle raus, abmelden wird euch keiner" (übersetzt: es wird euch keiner rausschmeißen, d. Red.) "bleibt bei der Masse, es geht jetzt vor allem auch um die Arbeitsplätze der Leiharbeiter, wir kommen und holen euch ab ..."

Zum Streikerlebnis schreibt der Kollege u. a.: "Wir schlugen Krach, extra dolle vor dem Fenster des Standortchefs. Sicher für kampferprobte Gewerkschaftshasen nichts besonderes, doch denen, die das erste Mal dabei waren - und für die Leiharbeiter war es das erste Mal -, gab es einen winzigen Blick auf die Stärke der Klasse und eine Aufnahme, wenn auch nur eine Momentaufnahme von den Möglichkeiten, die unsere Einheit darstellt, denn die Spaltung zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaft wirkte hier draußen unter den IGM-Fahnen nicht mehr. Das alles machte für viele den ersten bewussten Kontakt mit einem Betriebsrat und der Gewerkschaft aus." (KAZ 333, S. 38)

Nach dem gemeinsamen Streikerlebnis mit der Stammbelegschaft und den Gewerkschaftsvertretern traten 100 Leiharbeiter in die IG Metall ein.


Wir wollen keine Leiharbeit!

Die Auswirkungen des AÜG auf die von Leiharbeit Betroffenen sind Anlass genug, um das als Grundhaltung in Betrieben und Gewerkschaften zu diskutieren. Das ist zugleich die Auseinandersetzung mit dem, was z. Z. von der Mehrheit der Gewerkschaftsführungen zum Thema Leiharbeit vertreten wird. Dafür war der 1. Mai diesen Jahres ein Beispiel. Fast alle Mai-Redner - in ihrer Mehrheit unsere Angestellten - erklärten den Kapitalisten ihr Verständnis für die Notwendigkeit von Leiharbeit. Auf der gleichen Ebene liegt die vom IGM-Vorstand - einschließlich Unterschriftenaktion im Internet und Aktionstag am 24.2. - seit Jahresbeginn 2011 gestartete Kampagne für "Faire Leiharbeit". In allen Fällen lautet die Botschaft: Gegen Leiharbeit haben wir nichts! Daran sollten vor allem alle Lohnabhängigen, alle Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter denken, bevor sie Listen für "Faire Leiharbeit" unterschreiben. Hierbei hat die IGM-Führung bereits angekündigt, wie sie kurzfristig weiter für "Fairness" sorgen will. Nach dem Beispiel in der Stahlindustrie soll die Bezahlung der Leiharbeiter so schnell wie möglich tariflich geregelt werden. In einer Mitteilung heißt es dazu: "Die IG Metall wird diesen Fragenkomplex am 12. September beraten und entscheiden, inwieweit das Thema in die nächste Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie einfließen wird." (18.8.2011 Metall-Infoservice)

Es muss nicht diskutiert werden, dass die aus der Arbeiterbewegung kommende Forderung, "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" richtig ist. Sie ist aber ebenso eine Frage, die die ganze Klasse angeht. So z. B. als Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn für alle Lohnabhängigen, wie sie momentan diskutiert und von Kapital und Regierung abgelehnt wird. Das Problem bei der Forderung, die von der IGM-Führung angekündigt wird, ist, dass die Leiharbeit und die mit dem AÜG verfolgte Klassenspaltung politisch nicht angegriffen werden. Der Zwang zur Leiharbeit bleibt, sie sind weiter auf gesetzlicher Grundlage "Betriebsfremde", von der Möglichkeit des "Heuerns und Feuerns" bedroht. Das wird weder durch Unterschriften noch Tarifverträge mit "Fairness-Garantie" für Leiharbeiter (Stahl-TV, so positiv der auch ist) oder "Besservereinbarungen in Tausend Betrieben" (IGM-Vorstand) außer Kraft gesetzt. In tausend Betrieben "Besservereinbarungen", das heißt zwangsläufig tausendmal unterschiedliche Rechte für die Leiharbeiter. Denn was in den Betrieben durchgesetzt werden kann, ist abhängig von der Kampfkraft. Das umso mehr, wenn es hierbei auch noch um freiwillige Vereinbarungen mit dem Kapital geht. Auf diesem Wege kämpft dann jeder Betriebsrat und natürlich auch jede Gewerkschaft - abhängig vom Durchsetzungsvermögen - allein für die Rechte "seiner/ihrer" Leiharbeiter. Das Ergebnis davon, ist die Schwächung und Zerstörung der eigenen Kampfkraft durch aufwendige und zersplitterte Einzelaktionen. Auf diese Weise wird die Leiharbeit durch immer neue "Besservereinbarungen" auf Jahre hinaus gepflegt, statt die damit vom Kapital verfolgte Klassenspaltung und Entrechtung durch die Forderung nach ihrem Verbot anzugreifen.

Ihre Hinnahme, durch das ständige Ausweichen auf den Kampf für Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, statt den Klassenstaat, die Regierung als den für das AÜG verantwortlichen geschäftsführenden Ausschuss des Kapitals anzugreifen, führt nicht nur zur Schwächung der Gewerkschaften.


Leiharbeit verbieten, bevor es andere tun!

Es können auch Zeiten kommen, in denen das Kapital seine eigenen Freiheiten beschneidet - dann nämlich, wenn es planmäßig Krieg vorbereiten will. Keinen anderen Zweck hatte der Hitlerfaschismus, der für den Weltkrieg des deutschen Kapitals die Wirtschaft so zentralisiert und planmäßig organisiert hat, dass dort keine Leiharbeit erlaubt und auch gar nicht nötig war - der Arbeitszwang, der heute u.a. mit Hilfe der Leiharbeit auf Erwerbslose ausgeübt wird, wurde damals mit Zwangsarbeit erreicht. Dementsprechend fordern heute schon Nazis wie z.B. die NPD, die Leiharbeit als Ausdruck des "heimat- und familienfeindlichen modernen Kapitalismus" abzuschaffen. Nein, den "heimatverbundenen" Kapitalismus der Nazizeit wollen wir nie wieder! Wir brauchen die internationale Solidarität mit den Arbeitern aller Länder und die Stärkung unserer Organisation und Kampfkraft, damit wir dieses Ausbeutersystem überwinden können. Und deshalb muss die Spaltung zwischen "Stammbelegschaften" und Leiharbeitern aufgehoben werden - und der erste Schritt dazu ist, dass die Gewerkschaft das Verbot der Leiharbeit fordert und dafür kämpft!


Wir brauchen keine Leiharbeit, auch keine "faire", sondern wir wollen keine.

Gleiche Rechte für Leiharbeiter, was heißt das? Die Abschaffung der Leiharbeit, z. B. Aktionstage, Unterschriften und Streiks für ihr Verbot, damit kein Lohnabhängiger, kein Erwerbsloser mehr zum Sklavenhalter und als Leiharbeiter in den Betrieb gezwungen werden kann. Darauf müssen wir unsere Kräfte konzentrieren. Der Gedanke: "Wir müssen etwas für unsere Leiharbeiter tun!", mit dem sich aktive Gewerkschafter v.a. der IG Metall tagtäglich in einen aufreibenden Kampf werfen, ist wichtig und richtig und nicht hoch genug zu schätzen im Vergleich zu der Gleichgültigkeit und Borniertheit der Betriebsräte, die sich nur um die Stammbelegschaften kümmern. Wenn diese ganze Energie der aktiven Kolleginnen und Kollegen in diesen Kampf einfließen würde - was für eine Stärke könnten wir entfalten, um der Leiharbeit, diesem Kampfinstrument der Kapitalisten, ein Ende zu bereiten! Darüber ist in den Belegschaften und Gewerkschaften zu diskutieren und Klarheit zu schaffen. Dabei geht es mit darum zu lernen und zu begreifen, dass Angriffe von Kapital und Regierung auf uns als Klasse auch als Kasse zurückgeschlagen werden müssen. Dazu gehört die Diskussion über den politischen Streik, die Waffe, die wir brauchen, um den Klassenkampf nicht nur wirkungsvoll für Tarifverträge, sondern auch gegen den kapitalistischen Ausbeuterstaat führen zu können, die Voraussetzung dafür, um z. B. ein Verbot der Leiharbeit durchsetzen zu können.


Arbeitsgruppe "Stellung des Arbeiters in der Gesellschaft heute"


KASTEN

"Abgemeldet" und raus bist du

Diese Erfahrung machte vor wenigen Monaten u. a. eine von Manpower als Leiharbeiterin verliehene Kollegin (Name und Anschrift d. R. bekannt), als sie sich beim Entleiher-Betriebsrat nach ihren Rechten aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erkundigte. Dabei hatte sie versucht, andere Kolleginnen davon zu überzeugen, dass es richtig ist, sich gemeinsam für die Wahrnehmung ihrer Rechte einzusetzen. Ein Erfolg davon war die Teilnahme an einer Betriebsversammlung zu zweit. Zu dem, was dann einige Zeit später folgte, passen die Worte: "Leeres Wort, der Armen Rechte"! Die wenigen Aktivitäten der Kollegin waren dem Entleiher schon zu viel. Ohne Angabe von Gründen teilte ihr der für sie zuständige Abteilungsleiter mit, dass er sie "abgemeldet" hat. In der betreffenden Firma, die Bezeichnung für den Rausschmiss der Leiharbeiter. Hintenrum erfuhr die Kollegin, der Abteilungsleiter habe ein Zeichen setzen wollen, sie habe zu viel diskutiert und ihren Arbeitsplatz kritisiert. Für die Firma Manpower ebenfalls ein Grund ein Zeichen zu setzen, sie schickte ihr die Kündigung. Was übersetzt heißt: Die Wahrnehmung von Rechten wird von uns mit Existenzverlust bestraft. Dafür gilt dann das Urteil der Bundesverfassungsrichter von 1967, mit dem sie die Leiharbeit erlaubt haben: Wer sich bei der "Verwertung seiner Arbeitskraft" ungerecht behandelt fühlt, soll klagen. Die Anrufung der Gerichte ist "Sache der Arbeitnehmer". Dabei wissen diese sauberen Herrschaften genau, dass nur eine Minderheit der Lohnabhängigen - davon am wenigsten die Leiharbeiter - gegen die ihnen täglich in den Betrieben begegnende Willkür vor Gericht geht.#


KASTEN

Leiharbeit zu Marx' Zeiten

Leiharbeit ist keine neue Methode bei der Profitmacherei. Bereits zu Zeiten von Karl Marx forderten in England Eltern zum Schutze ihrer Kinder ein Zwangsgesetz (s. u.) gegen "das sog. Gangsystem (Gang) oder Bandensystem". Mitte des 19. Jahrhunderts war es besonders im Osten Englands in vielen Bezirken und Grafschaften weit verbreitet. Arbeitskraft-Händler, sie hießen damals "Gangmaster", bildeten mit von ihnen unter Vertrag genommenen erwerbslosen Arbeiterinnen und Arbeitern - darunter vielfach Kinder (6 bis 13 Jahre) und Jugendliche im Alter von 13 bis 18 die "Gangs". Mit ihnen zogen sie über Land und verhökerten die Arbeitskraft der Gangmitglieder an die Gutsherren.
"Das Gangsystem", heißt es bei Marx, "das sich seit den letzten Jahren beständig ausdehnt, existiert offenbar nicht dem Gangmeister zulieb. Es existiert zur Bereicherung der großen Pächter, resp. Grundherrn. Für den Pächter gibts keine sinnreichere Methode, sein Arbeiterpersonal tief unter dem normalen Niveau zu halten und dennoch für alles Extrawerk die Extrahand bereit zu haben, mit möglichst wenig Geld möglichst viel Arbeit herauszuschlagen und den erwachsnen männlichen Arbeiter 'überzählig' zu machen."
Hierbei wird zur Reaktion der Eltern auf das Gangsystem ausgeführt: "Die offiziellen Berichterstatter beweisen, daß die Eltern selbst in den Gangdistrikten das Gangsystem verabscheuen." "Man findet reichlichen Beweis in den von uns gesammelten Zeugenaussagen, daß die Eltern in vielen Fällen dankbar sein würden für ein Zwangsgesetz, welches sie befähigen würde, den Versuchungen und dem Druck zu widerstehn, denen sie oft unterworfen sind. Bald treibt sie der Pfarreibeamte, bald der Anwender unter Androhung der eigenen Entlassung, die Kinder auf den Verdienst, statt in die Schule zu schicken..."
Sprachgeschichtlich hat sich aus der Bezeichnung "Gang" das Wort "Gangster" entwickelt.

(Alle kursiv gesetzten Zitate aus MEW Bd. 23, Seiten 722 bis 726)


KASTEN

Leiharbeit in Atomkraftwerken

"Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf die Gefahr des Galgens. Wenn Tumult und Streit Profit bringen, wird es sie beide encouragieren. Beweis: Schmuggel und Sklavenhandel". (MEW Bd. 23 S. 788)
Mit diesem Zitat aus dem Kapital von Marx überschrieb Günter Wallraff den Artikel "Der Auftrag" in seinem 1985 erschienenen Buch "Ganz unten". Darin schildert er die Bereitschaft eines "Sklavenhändlers", für den in Aussicht gestellten Profit, die Schädigung von Gesundheit und Leben von Leiharbeitern durch weit überhöhte Strahlenwerte im Atommeiler bewusst in Kauf zu nehmen. Hierbei belegen die u.a. Beispiele, dass es offensichtlich gängige Praxis des Elektrokapitals ist, für diese Arbeiten Leiharbeiter zu verheizen.

"Mord auf Raten"

Unter der Überschrift berichtete der Spiegel 1986 vom jährlichen Einsatz von weit über 10.000 Leiharbeitern in den rd. 20 Atomkraftwerken in der BRD. Vertreter der Nordwestdeutsche Kraftwerke AG gaben damals z. B. offen zu, bei "planbar dosis-intensiven Arbeiten" eine gezielte "Verlagerung auf das Fremdpersonal" zu betreiben. Dazu heißt es in einem Bericht des für die Überwachung zuständigen TÜV Rheinland: "Die Mehrzahl des eingesetzten Fremdpersonals", sei "im allgemeinen unerfahren gegenüber der Gefährdung" im Umgang mit radioaktiven Materialien.
"Schiss hatten doch alle", erklärte damals ein Gerüstbauer aus Eschweiler in der Nähe von Aachen, "doch aus Angst um den Job hat keiner aufgemuckt". Der einzige der aufmuckte war er und ruck zuck saß er auf der Straße. Als er gegen seinen Rausschmiss klagte, entschied das zuständige Gericht: Eine Weiterbeschäftigung sei fürs Kapital "unzumutbar", der Widerstand des Arbeiters hätte sonst "Signalwirkung" gehabt, es hätte ohnehin schon "fühlbare Unruhe geherrscht". (Alle kursiv gesetzten Zitate aus Spiegel 1/1986, S. 34f, Info entnommen der KHB-Broschüre ohne Datum, "Eigentum vernichtet", Peter Scheinost)
Vor wenigen Wochen stellten die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Bundestag bei einer kleinen Anfrage zu Werk- und Leiharbeit in Atomkraftwerken in Deutschland fest: "Wie in französischen Atomkraftwerken arbeiten auch in deutschen Atomkraftanlagen Leiharbeitsbeschäftigte. Wie der Presse zu entnehmen war, hat der Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten in Frankreich System (Frankfurter Rundschau vom 4. April 2011). Für Reinigungs- und Wartungsarbeiten ziehen bis zu 30.000 von ihnen von Atomkraftwerk zu Atomkraftwerk. Sie sind im Vergleich zu den Stammbeschäftigten schlechter bezahlt, sie haben weniger Rechte und in der Regel eine schlechtere Ausbildung. Gleichzeitig werden sie für die am meisten belastenden und gesundheitsgefährdeten Arbeiten herangezogen. Nach Berechnungen des Französischen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung 'Inserm', welches die Arbeitsbedingungen in Atomanlagen untersucht, bekommen Leiharbeiterinnen/Leiharbeiter in französischen Atomkraftwerken circa 80 Prozent der Strahlendosen ab (FOCUS vom 14. April 2011). Laut der Wochenzeitung 'der Freitag' vom 26. April 2011 werden Werkvertrags- oder Leiharbeitsbeschäftigte auch in Deutschland systematisch für Tätigkeiten mit höherer Strahlenbelastung eingesetzt. Auch sie verdienen nach den gültigen Leiharbeitstarifen deutlich weniger als Stammbeschäftigte. Nach einem Bericht des Otto Hug Strahleninstituts Medizinische Hilfsmaßnahmen e. V. München (Bericht 21-22, 2000) lag die Strahlendosis der Fremdbeschäftigten zwischen 1980 und 1996 zu 70 Prozent über der des Stammpersonals. Wenn die Werk- und Leiharbeitsbeschäftigten ihre maximale Strahlendosis erreichen, bekommen sie ein Beschäftigungsverbot. Aufgrund der Flexibilität der Leiharbeit werden sie dann gegen andere Beschäftigte ausgetauscht."

(Drucksache 17/5738 S. 1 DIE Linke)


*


Quelle:
KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 336, Oktober 2011, S. 4-8
Herausgeber und Verlag: Gruppe Kommunistische Arbeiterzeitung, Selbstverlag
Anschrift: KAZ-Redaktion, Reichstraße 8, 90408 Nürnberg
Tel.: 0911/356 913, Fax: 0911/356 913
E-Mail: gruppeKAZ@aol.com
Internet: www.kaz-online.de

KAZ erscheint viermal jährlich.
Einzelpreis: 1,50 Euro
Normalabo: 10,00 Euro, Sozialabo: 7,70 Euro.
Förderabo: mindestens 20,00 Euro.


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. November 2011