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KAZ/158: Oskars Europa - Traum oder Alptraum?


KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 333, Dezember 2010 Proletarier aller Länder und unterdrückte Völker vereinigt euch!

Oskars Europa: Traum oder Alptraum?


Am 7. November 2010 hat Oskar Lafontaine auf dem Programmkonvent der PDL eine bemerkenswerte Rede gehalten, die in vielen Punkten Gutes verheißt für den gemeinsamen Kampf.(1)

Die programmatischen Aussagen richten sich an Grundfragen der arbeitenden Menschen: Verteidigung der staatlichen Sozialkassen, gegen Krieg und Auslandseinsätze der Bundeswehr, Eigentum in die Hände derer, die es schaffen - als Grundfrage der Politik, politischer Streik(2), um die Interessen der Mehrheit durchzusetzen. Die ökologische Frage als Systemfrage unlösbar mit der Eigentumsfrage verbunden.

Lafontaine plädiert für eine Sprache, die Fremdwörter mit verständlichen Formulierungen ersetzt. Dass er dies gerade am Begriff "Demokratischer Sozialismus" aufhängt, lässt aufmerken. Aber wer erwartet hat, dass nun etwas zur Machtfrage kommt, wird enttäuscht sein. Stattdessen wird ein evangelischer Theologe bemüht, der demokratischen Sozialismus als "Widerstandsbewegung gegen die Zerstörung der Liebe in der gesellschaftlichen Wirklichkeit" definiert. Da wird einem doch warm ums Herzelein.

Versteckt unter marxistischem Vokabular findet man langsam, wo der sozialdemokratische Hund in seiner Rede begraben liegt. Es fehlt ihm der Begriff des Klassenkampfs.

Der Staat ist in der Rede nicht mehr als Instrument der herrschenden Klasse erkenntlich. Sichtbar ist dort nur noch ein "Lobbyismus", der "aus dem parlamentarischen System verbannt" gehört. Die "Schuldenbremse" erscheint nicht mehr als Keule des Klassenkampfs, mit der die herrschende Klasse der Großkapitalisten das produzierende Volk um die Sozialeinrichtungen in Ländern und Gemeinden bringen wollen, sondern als "Fehlkonzept" aus der neoliberalen Schule der Wirtschaftspolitik, das nicht mehr in die Zeit der rettenden Keynes-Interventionspolitik passt, die "den Zusammenbruch der Weltwirtschaft verhindert hat".

Vollends blind gegenüber den Klassenkräften wird Lafontaine dann, wenn er als Gegenkonzept zu den NATO-Kriegen das Kriseninterventionskorps der EU nach Artikel 214 des Lissabon-Vertrags (s. unten) predigt. Das sei "wirkliche humanitäre Intervention".

Warum geht er nicht auf den darauf folgenden Art. 222 (s. unten) ein? Der sagt schon etwas klarer, dass bei diesen Katastrophen "die Union alle Mittel, einschließlich der militärischen Mittel" mobilisiert, um "den Mitgliedsstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe zu unterstützen".

Was gemeint ist, wurde uns am 8. Mai 2010 demonstriert, als der deutsche Imperialismus mit Hilfe des Lissabon-Artikels 122 (s. unten) aufgrund so einer nicht weiter definierten Katastrophe den Mitgliedsstaat Griechenland "auf Ersuchen seines politischen Organs", des sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Papandreou, "zu seiner Unterstützung" unter Zwangsvormundschaft stellte.

Nun ist die Entwicklung des Lissabon-Vertrags und seine Weiterentwicklung in der Wirtschaftskrise keine "Fehlentwicklung", sondern die konsequente Verfolgung der Interessen der imperialistischen Mächte in Europa, nach ihrer Stärke, das heißt im wesentlichen, ihrer Kapitalstärke.

Klarer und weiter als Lafontaine sieht sein Parteifreund Tobias Pflüger, der in Rostock in den erweiterten Parteivorstand der PDL gewählt wurde. Pflüger und die Kolleginnen und Kollegen von der Informationsstelle Militarisierung (IMI) in Tübingen haben Fakten zusammengetragen und kommen wohl informiert zu anderen Schlüssen als Lafontaine: In ihrem neuen Kongressbericht(3) heißt es:

Auf dem Kongress wurde einerseits herausgearbeitet, dass sich die Europäische Union mit dem in Kraft treten des Vertrags von Lissabon noch einmal grundsätzlich verändert hat und zur Durchsetzung ihrer Interessen immer aggressiver vorgeht. Andererseits wurde sich intensiv damit beschäftigt, welche Strategien dabei zur Anwendung kommen. Vor allem die Praxis des "Staatenbaus" und der "Staatenzerschlagung" gewinnt dabei immer weiter an Bedeutung. Richtschnur hierfür ist nicht das Völkerrecht, sondern die jeweilige Interessenslage, wie anhand verschiedener Beispiele gezeigt wurde. Hierfür hat sich die Europäische Union mittlerweile ein breites Instrumentarium zugelegt. Die besondere "Qualität" der EU-Politik, so eines der wichtigsten Fazits des Kongresses, liegt in der Kombination "sanfter" und "harter" Machtmittel und ihrer systematischen Bündelung und Verzahnung im neuen Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD).

Zur Eröffnung argumentierte Tobias Pflüger, dass sich die Europäische Union mit dem Vertrag von Lissabon fundamental verändert habe. Das Ausmaß der hiermit einhergehenden Militarisierung erfordere eine grundlegende Neubewertung des Verhältnisses zur Europäischen Union. Hierfür formulierte er Eckpunkte einer linken EU-Kritik, die es weiter zu entwickeln gelte und die vor allem darauf abzielen müsste, der weiterhin weit verbreiteten Europhilie den Boden zu entziehen.

Und:

Es werde immer deutlicher, dass die Europäische Union bei der Durchsetzung ihrer Interessen immer aggressiver vorgehe. Die Zerschlagung widerspenstiger und die Stützung befreundeter Staaten rücke dabei immer weiter ins Zentrum der EU-Planungen. Hierfür würden alle zur Verfügung stehenden Machtmittel eingesetzt, "sanfte" ebenso wie "harte", die nun im Europäischen Auswärtigen Dienst zusammengefasst würden. Um die Grundidee dieser Bündelung von Instrumenten zu verdeutlichen, zitierte Pflüger aus einer Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Münchner Sicherheitskonferenz: "Die zentrale außenpolitische Zielsetzung lautet, Politik und Handeln anderer Nationen so zu beeinflussen, dass damit den Interessen und Werten der eigenen Nation gedient ist. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen von freundlichen Worten bis zu Marschflugkörpern."

Weiter:

Der Abendvortrag von Martin Hantke beschäftigte sich mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), der am 1. Dezember 2010 seine Arbeit aufnehmen wird. ...

Ziel sei es, die "Schlagkraft" der Europäischen Union über die Bündelung sämtlicher Machtkapazitäten zu erhöhen, so Hantke. Besonders problematisch sei die Integration nahezu sämtlicher militärischer und zivil-militärischer EU-Strukturen in den EAD: "Vor diesem Hintergrund müsste man richtigerweise von einem Militärisch-Auswärtigen Dienst sprechen", so Hantke. "Militärs werden künftig mit am Tisch sitzen, wenn es um Fragen ziviler Konfliktbearbeitung oder die Vergabe von Entwicklungshilfe geht: zivile Außenpolitik wird zugunsten einer imperialen Machtpolitik aus einem Guss systematisch vor den Karren militärlogischer Erwägungen gespannt", so die Kritik. Dies wiege umso schwerer, da die wesentlichen Posten innerhalb des EAD nahezu ausschließlich von den EU-Großmächten besetzt würden und das neue Superministerium weder vom Europäischen Parlament noch den nationalstaatlichen Parlamenten kontrolliert werden könne: "Was hier stattfindet ist die Entfesselung sämtlicher EU-Machtpotenziale bar jeglicher demokratischer Kontrolle", so das Fazit.

Die IMI beobachtet konkret die Ergebnisse der Widersprüche unter den imperialistischen Mächten seit Gründung der Vorläufer der EU, Montan-Union und EWG.

"Die zentrale außenpolitische Zielsetzung" (Merkel, s.o.) des zum zweiten mal militärisch geschlagenen deutschen Imperialismus war bereits vor seinem militärischen Untergang 1945 geboren: Rettung durch Unterordnung unter die Westmächte als Söldnerstaat gegen die Sowjetunion.

Dank der konsequenten Politik der UdSSR im alliierten Bündnis ging diese Rechnung der Hitlerfaschisten nicht auf. Erst ab 1947 setzten sich bei den Alliierten die Kräfte durch, die dieses Konzept des Söldnerstaats befürworteten.(4) Eine völlige Unterordnung der deutschen Monopolbourgeoisie unter die USA sollte verhindert werden durch eine Zusammenarbeit mit französischen Großkapitalisten, die das gleiche Interesse trieb.

Die deutsch-französische Zusammenarbeit stand dem Interesse zumindest der Kräfte in den USA nicht entgegen, die auf eine Spaltung Europas zur Eindämmung (containment) des Sozialismus setzten.

Aus diesen sich teilweise widersprechenden Motiven heraus entwickelten sich in den bürgerlichen politischen Parteien Westdeutschlands die "Transatlantiker", die den Schwerpunkt auf eine Zusammenarbeit mit den USA als Juniorpartner legten, im Gegensatz zu den "Europäern", die mehr auf eine Politik eines deutsch-französischen Blocks in Europa "auf gleicher Augenhöhe mit den USA" orientierten. Das gemeinsame Ziel der Mächtigen im Land, der von den Besatzungsmächten vor Enteignung geretteten und nach neuer Großmacht strebenden deutschen Großkapitalisten erleichterte dabei stets die Koordination zwischen "Transatlantikern" und "Europäern".

Bei der Kritik des illusionistischen Ansatzes nicht nur von Lafontaine zu Europa könnte es hilfreich sein, die von den Freunden im IMI beobachtete Bewegung im Rahmen der hier skizzierten Widersprüche der Großmächte und der Großkapitalisten und ihrer jeweiligen politischen Vertreter untereinander weiter zu beleuchten.

Drei Eckpunkte für diese Analyse haben wir in KAZ Nr. 330 (Zur Debatte über die EU, Griechenland stellt die Frage konkret) entwickelt:

Eckpunkt 1: Lenin begründet hinreichend die Behauptung, dass die Vereinigten Staaten von Europa entweder unmöglich oder reaktionär seien. Wir können heute hinzufügen: Je mehr die Vereinigten Staaten von Europa in den Bereich des Möglichen rücken, desto reaktionärer werden sie.

Eckpunkt 2: Die Unterscheidung von Unterdrückernation und unterdrückter Nation beachten. Lenin weist eindringlich darauf hin, dass ein "Übersehen" dieses Unterschieds in blanken Opportunismus führt.

Eckpunkt 3: Selbstbestimmungsrecht der Nationen und proletarischer Internationalismus

Die Berücksichtigung dieser Eckpunkte kann hilfreich sein, um in den vielfältigen Verwicklungen der derzeitigen Auseinandersetzungen in der EU um die Abwälzung der Krisenlasten auf die Arbeiterklasse und die unterdrückten Nationen die Orientierung zu behalten bzw. zu gewinnen.


Von Georg

ANMERKUNGEN

(1) dokumentiert in jw 10.11.2010, auch in jw online

(2) Dies völlig berechtigt gegen den Legalismus in den Gewerkschaftsführungen, die das von den Gerichten in der BRD auf ein lächerliches Tarif-Minimum eingeschränkte Streikrecht zur Rechtfertigung der eigenen Untätigkeit und damit zum Nutzen der deutschen Bourgeoisie benutzen - so dass alle Welt inzwischen auf uns als Billiglohnland und Lohndrücker mit den Fingern zeigt. Der Leninsche Begriff vom "politischen Kampf" weist darüber hinaus, auf Kampfmaßnahmen, darunter den Massenstreik, die über das Kämpfen um bessere Bedingungen für die Arbeiter im Kapitalismus hinausweisen auf die Machtfrage, auf den Sozialismus.

(3) Online-Zeitschrift "IMI-List", Hrsg.: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. Abo (kostenlos).
https://histi.jpberlin.de/ mailman/listinfo/imi-list.
Archiv: http://www.imi-online.de/ mailingliste.php3
Der Bericht vom 13. Kongress der Informationsstelle Militarisierung am 6. Nov. 2010 findet sich unter
http://www.imi-online.de/2010.php?id=2201

(4) Vgl. Jürgen Kuczynski, Darstellung der Lage der Arbeiter in Westdeutschland seit 1945, Berlin 1963


*


Der Lissabon-Vertrag ist im internet zu finden unter seinem offiziellen Namen: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, dort:

FÜNFTER TEIL - Das auswärtige Handeln der Union (Art. 205-222)
Titel III - Zusammenarbeit mit Drittländern und humanitäre Hilfe (Art. 208-214)

Kapitel 3 - Humanitäre Hilfe
Artikel 214

(1) Den Rahmen für die Maßnahmen der Union im Bereich der humanitären Hilfe bilden die Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union. Die Maßnahmen dienen dazu, Einwohnern von Drittländern, die von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind, gezielt Hilfe, Rettung und Schutz zu bringen, damit die aus diesen Notständen resultierenden humanitären Bedürfnisse gedeckt werden können. Die Maßnahmen der Union und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen und verstärken sich gegenseitig.

(2) Die Maßnahmen der humanitären Hilfe werden im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts sowie den Grundsätzen der Unparteilichkeit, der Neutralität und der Nichtdiskriminierung durchgeführt.

(3) Das Europäische Parlament und der Rat legen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Maßnahmen zur Festlegung des Rahmens fest, innerhalb dessen die Maßnahmen der humanitären Hilfe der Union durchgeführt werden.

(4) Die Union kann mit Drittländern und den zuständigen internationalen Organisationen alle Übereinkünfte schließen, die zur Verwirklichung der Ziele des Absatzes 1 und des Artikels 21 des Vertrags über die Europäische Union beitragen.
Unterabsatz 1 berührt nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, in internationalen Gremien zu verhandeln und Übereinkünfte zu schließen.

(5) Als Rahmen für gemeinsame Beiträge der jungen Europäer zu den Maßnahmen der humanitären Hilfe der Union wird ein Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe geschaffen. Das Europäische Parlament und der Rat legen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen die Rechtsstellung und die Einzelheiten der Arbeitsweise des Korps fest.

(6) Die Kommission kann alle Initiativen ergreifen, die der Koordinierung zwischen den Maßnahmen der Union und denen der Mitgliedstaaten förderlich sind, damit die Programme der Union und der Mitgliedstaaten im Bereich der humanitären Hilfe wirksamer sind und einander besser ergänzen.

(7) Die Union trägt dafür Sorge, dass ihre Maßnahmen der humanitären Hilfe mit den Maßnahmen der internationalen Organisationen und Einrichtungen, insbesondere derer, die zum System der Vereinten Nationen gehören, abgestimmt werden und im Einklang mit ihnen stehen.


Titel VII - Solidaritätsklausel
Artikel 222

(1) Die Union und ihre Mitgliedstaaten handeln gemeinsam im Geiste der Solidarität, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist. Die Union mobilisiert alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel, um

a)
- terroristische Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten abzuwenden;
- die demokratischen Institutionen und die Zivilbevölkerung vor etwaigen Terroranschlägen zu schützen;
- im Falle eines Terroranschlags einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen;
b)
im Falle einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen.

(2) Ist ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen, so leisten die anderen Mitgliedstaaten ihm auf Ersuchen seiner politischen Organe Unterstützung. Zu diesem Zweck sprechen die Mitgliedstaaten sich im Rat ab.

(3) Die Einzelheiten für die Anwendung dieser Solidaritätsklausel durch die Union werden durch einen Beschluss festgelegt, den der Rat aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik erlässt. Hat dieser Beschluss Auswirkungen im Bereich der Verteidigung, so beschließt der Rat nach Artikel 31 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union. Das Europäische Parlament wird darüber unterrichtet.

Für die Zwecke dieses Absatzes unterstützen den Rat unbeschadet des Artikels 240 das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, das sich hierbei auf die im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik entwickelten Strukturen stützt, sowie der Ausschuss nach Artikel 71, die dem Rat gegebenenfalls gemeinsame Stellungnahmen vorlegen.


DRITTER TEIL - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26-197)
Titel VIII - Die Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 119-144)

Kapitel 1 - Die Wirtschaftspolitik (Art. 120-126)
Artikel 122

(1) Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unbeschadet der sonstigen in den Verträgen vorgesehenen Verfahren im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage angemessenen Maßnahmen beschließen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten.

(2) Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschließen, dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren. Der Präsident des Rates unterrichtet das Europäische Parlament über den Beschluss.


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Quelle:
KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 333, Dezember 2010, S. 9-11
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2011