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GLEICHHEIT/6958: Hamburg - Rot-grüner Senat plant neues Polizeigesetz


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Hamburg: Rot-grüner Senat plant neues Polizeigesetz

Von Tino Jacobson
20. November 2019


Der rot-grüne Hamburger Senat will noch vor der Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020 ein umstrittenes Polizeigesetz beschließen.

Bereits jetzt verfügt Hamburg über eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands. So ist eine Präventivhaft von zehn Tagen möglich, die im Jahr 2018 in mehr als 7000 Fällen zur Anwendung kam. Auch die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), bei der Computer oder Handys vom Staat mit Trojanern infiziert und die Kommunikation bereits vor oder nach der Verschlüsselung abgehört wird, ist in Hamburg bereits möglich. Ende 2018 hatte Hamburg außerdem ein Überwachungssystem eingerichtet, das stark in die demokratischen Grundrechte der Bevölkerung eingreift.

Im Juli 2017 fand in Hamburg eine der größten Polizeiaktionen in der Geschichte der Bundesrepublik statt, mit dem ausdrücklichen Ziel, "Linksextreme" zu diskreditieren. Während des G20-Gipfels ging die Polizei äußerst gewaltsam gegen Demonstranten vor. "Dabei wurden einzelne Gewaltakte, für die oft V-Leute der Polizei und der Geheimdienste verantwortlich waren, gezielt aufgebauscht und benutzt, um jede Opposition gegen die Herrschenden oder den Kapitalismus zu kriminalisieren", wie die WSWS [1] damals berichtete.

Die Polizei sammelte über 30.000 Fotos und Videos und wertete sie mit einer Software zur Gesichtserkennung aus, um europaweit nach Demonstrationsteilnehmern zu fahnden - eine Fahndung, die bis heute anhält. In Zusammenarbeit mit der Bild-Zeitung veröffentlichten Polizei und Staatsanwaltschaft mehrmals rechtswidrig Fotos und Videos von Demonstrationsteilnehmern. Sie stellten diese öffentlich an den Pranger und gefährdeten so ihre persönliche Sicherheit und ihre berufliche Zukunft.

Verantwortlich für diese martialischen Polizeiaktionen, die es mit dem übelsten Polizeistaat aufnehmen können, war der damalige Erste Bürgermeister der Hansestadt, Olaf Scholz, der heutige Vizekanzler, Finanzminister und Favorit für den SPD-Parteivorsitz.

Im "modernen" Polizeigesetz, das der rot-grüne Senat nun verabschieden will, werden die Befugnisse der Polizei zusätzlich erweitert. Es kommt die elektronische Fußfessel hinzu, um sogenannte Gefährder rund um die Uhr zu überwachen. Wie andere Polizeigesetze benutzt auch das neue Hamburger Gesetz den nicht weiter definierten Begriff "drohende Gefahr". Damit können Personen, die keine Straftat begangen haben, aber von der Polizei als potentiell gefährlich eingestuft werden, bis zu drei Monate mit einer elektronischen Fußfessel drangsaliert werden.

Weiter erlaubt Paragraph 49 des rot-grünen Gesetzesentwurfs die automatisierte Datenanalyse im großen Stil. Zur "vorbeugenden Bekämpfung" von Straftaten oder zur Abwehr einer Gefahr - auch für "Sachen von bedeutendem Wert" - dürfen umfangreiche Datenbanken automatisiert analysiert werden. Die Überwachungssoftware, die die Polizei einsetzen darf, kann dann polizeiliche Datenbanken nutzen, um "Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Organisationen, Institutionen, Objekten und Sachen" zu recherchieren.

Solche Systeme sind sehr fehleranfällig und bergen eine hohe Gefahr der Diskriminierung. Hinzu kommt, dass jeder in das Raster eines Gefährders geraten kann, mit negativen Auswirkungen, da es keine konkreten Informationen gibt, welche Daten eigentlich gesammelt werden. Folglich könnte jeder in Verdacht geraten, der sich zur falschen Zeit am falschen Ort befindet. Seine gesamten Daten werden dann gespeichert und analysiert.

Die automatisierte Datenanalyse wird von der Anwältin Anna Luczak vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) als "nicht vereinbar mit dem Menschenbild des Grundgesetzes" beanstandet. "Es liegt darin die Möglichkeit, anlasslos Persönlichkeitsprofile zu erstellen oder bestehende Beziehungen zwischen verschiedenen Gruppen von Bürger*innen auszuwerten."

Ein weiteres Problem ist die Umgehung von Löschfristen in der Polizeidatenbank durch die "Mitziehregel". Grundsätzlich werden Daten für zehn Jahre gespeichert und danach gelöscht. Bei der Mitziehregel wird bei neuen Eintragungen in die Polizeidatenbank die Frist zur Löschung der Daten um weitere zehn Jahre verlängert.

Das Polizeigesetz sieht auch vor, dass der Landesdatenschutzbeauftragte keine Anordnungsbefugnis mehr hat, was dessen Rechte stark einschränkt. Zukünftig darf der Datenschutzbeauftragte keine Anordnungen mehr erteilen, sondern nur noch wirkungslose Warnungen oder Beanstandungen aussprechen.

In Hamburg hat seit dem G20-Gipfel die "Sonderkommission Schwarzer Block" eine Unmenge von Video- und Bildmaterial gesammelt. Dabei wurden Daten von ca. 3,6 Terabyte plus zusätzlich polizeiexterne Daten von 9,9 Terabyte gespeichert. Zur Gesichtserkennung nutzt Hamburg seit längerer Zeit die deutsche Überwachungssoftware "Videmo 360". Beim Einspielen der Rohdaten berechnet die Software alle darin enthaltenen Gesichter und speichert jedes einzelne Gesicht als bekannte oder unbekannte Identität der betreffenden Person in einer weiteren Datenbank.

Das neue Polizeigesetz ist ein weitgreifender Angriff auf demokratische Grundrechte und signalisiert einen weiteren Schritt in Richtung Polizei- und Überwachungsstaat. Es richtet sich gegen die Arbeiterklasse und die Jugend und verfolgt das Ziel, jede Form von sozialem und politischem Protest zu unterdrücken.


Anmerkung:
[1] https://www.wsws.org/de/articles/2017/12/21/hamb-d21.html

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Quelle:
World Socialist Web Site, 20.11.2019
Hamburg: Rot-grüner Senat plant neues Polizeigesetz
https://www.wsws.org/de/articles/2019/11/20/hamb-n20.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2019

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