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GLEICHHEIT/5948: Bundesregierung verschärft Anti-Terrorgesetze


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Bundesregierung verschärft Anti-Terrorgesetze

Von Johannes Stern
4. Juni 2016


Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett eine weitere Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze. In ganz Europa benutzen die herrschenden Eliten die Terroranschläge in Brüssel und Paris als Vorwand, um einen Polizeistaat aufzubauen, wie dies in den Vereinigten Staaten nach den Anschlägen vom 11. September 2001 geschah.

In seinem offiziellen Statement zum Gesetzesentwurf brüstete sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit dem Aufbau eines regelrechten Überwachungsstaats: "Wir haben die Vorratsdatenspeicherung [1] eingeführt, wir haben das Personal [2] der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts verstärkt, wir haben in Europa eine neuen Richtlinie beschlossen für den Austausch von Fluggastdaten und für den Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden."

Dies sei "alles gut", fuhr de Maizière fort. Gleichwohl habe sich die Bundesregierung "nach den Anschlägen von Brüssel, von Paris und von Istanbul [...] gefragt, wo gibt es noch Sicherheitslücken und was ist zu tun, um unsere Bevölkerung noch mehr zu schützen". Er fügte drohend hinzu: "Wissen ist Macht. Und wir wollen den Terrororganisationen machtvoll begegnen und dazu gehört, dass wir unser Wissen miteinander teilen."

Der Gesetzesentwurf, den der Innenminister nun zügig durch den Bundestag bringen will, beinhaltet drei Kernpunkte: Dem Verfassungsschutz und der Bundespolizei werden mehr Befugnisse eingeräumt, der Datenaustausch mit ausländischen Geheimdiensten wird ausgeweitet und die Kommunikation über Prepaid-Telefone wird stärker kontrolliert und überwacht. In der Zusammenfassung des Entwurfs heißt es zudem, "Strafbarkeitslücken, die bei der Unterstützung der Weiterbetätigung verbotener Vereinigungen bestehen", würden geschlossen.

Studiert man die Details des 39-seitigen Entwurfs, wird deutlich, wie weit die Maßnahmen gehen. Unter anderem sollen das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundespolizeigesetz, das VIS-Zugangsgesetz, das Vereinsgesetz, das Bundeskriminalamtsgesetz, das Telekommunikationsgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden.

Außerdem wird "das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) nach Maßgabe des Artikels 5 eingeschränkt". Dazu heißt es: "Bei Gefahr im Verzug darf am Tag der Beantragung bereits vor der Anordnung der Beschränkungsmaßnahme mit der Datenerhebung begonnen werden." Mit anderen Worten: zukünftig wird es "legal" sein, ohne jede richterliche Anordnung abzuhören.

Auch die Befugnisse der Bundespolizei werden ausgeweitet. Im veränderten Artikel 3 des Polizeigesetzes heißt es: "Die Bundespolizei erhält mit der Einfügung der Nummer 4 in 28 Absatz 2 wie nahezu alle Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt die Befugnis, Verdeckte Ermittler im Rahmen ihrer Zuständigkeit bereits zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einzusetzen [...]."

Wie schon das BKA soll auch die Bundespolizei in bestimmten Fällen "ohne Wissen der Betroffenen" heimlich Ton- und Bildaufzeichnungen in Privatwohnungen erstellen dürfen.

Das geänderte Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Käufer von Mobilfunkkarten, die im Voraus bezahlt werden, zukünftig ihren Personalausweis, Pass oder einen "sonstigen gültigen amtlichen Ausweis, der ein Lichtbild des Inhabers enthält", vorzeigen müssen.

Gleichzeitig wird der Telekommunikationsdienstleister in 111 (Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden) verpflichtet, "die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen, den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers, das Geburtsdatum, die Anschrift des Anschlusses, die Gerätenummer des Geräts sowie das Datum des Vertragsbeginns vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern".

Zur Vernetzung der Geheimdienste heißt es im Entwurf: "Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann für die Zusammenarbeit mit ausländischen öffentlichen Stellen, die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betraut sind (ausländische Nachrichtendienste), zur Erforschung von Bestrebungen oder Tätigkeiten, die sich auf bestimmte Ereignisse oder Personenkreise beziehen, gemeinsame Dateien einrichten..." Ebenso dürfe es "an gemeinsamen Dateien, die von ausländischen Nachrichtendiensten errichtet sind, teilnehmen".

Galt die enge Zusammenarbeit des Auslandsgeheimdiensts BND mit der amerikanischen NSA eben noch als Skandal, wird dies nun dem Inlandgeheimdienst offiziell erlaubt.

Angesichts dieser massiven Aufrüstungspläne kann man sich nur schwer des Eindrucks erwehren, dass die am Donnerstag erfolgte "Zerschlagung einer mutmaßlichen Terrorzelle in Deutschland" für Regierung und Medien wie gerufen kam.

Der Chef des BND, Gerhard Schindler, mahnte in der ARD, "die Probleme" nun endlich anzugehen. Diese lägen "nicht im Informationsaustausch, sondern in der Beschaffung der Information. Wir brauchen eine stärkere Durchdringung der terroristischen Netzwerke mit menschlichen Quellen und wir brauchen eine besser Kommunikationsüberwachung der terroristischen Kommunikation."

Tatsächlich bleibt die Verhaftung dreier syrischer Staatsbürger durch deutsche Sicherheitsbehörden am Donnerstag nebulös. Laut der offiziellen Mitteilung des Generalbundesanwalts hatten die vier Beschuldigten "nach den bisherigen Ermittlungen [...] vor, für die ausländische terroristische Vereinigung 'Islamischer Staat Irak und Großsyrien (ISIG)' in Deutschland einen Anschlag zu begehen". In der gleichen Verlautbarung heißt es aber auch: "Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass die Beschuldigten bereits mit der Umsetzung ihres Anschlagsplanes konkret begonnen hatten."

Während Politik und Medien eine ständige Terror-Hysterie schüren, ist mittlerweile klar, dass der Notstand, der in Frankreich und Belgien ausgerufen wurde, nicht dem Kampf gegen islamistische Terrornetzwerke dient. Vielmehr richtet sich die umfassende Staatsaufrüstung gegen den wachsenden Widerstand von Arbeitern und Jugendlichen. Die französische Regierung nutzt ihre Notstandsvollmachten, um Besetzungen aufzulösen, friedliche Demonstrationen zu verbieten und niederzuschlagen und Demonstranten mit langen Haftstrafen zu bedrohen, die gegen das reaktionäre El-Khomri-Arbeitsmarktgesetz auf die Straße gehen.

Die Staatsaufrüstung in Deutschland dient dem gleichen Ziel. Wurden die ersten Anti-Terror-Gesetze von der damaligen rot-grünen Bundesregierung parallel zu den Hartz-Gesetzen verabschiedet, kündigt ihre Verschärfung noch heftigere Angriffe auf die Arbeiterklasse an.

In ihrer Mittwochausgabe warnte Die Welt auf dem Titel in großen Lettern, die deutsche Wirtschaft verlöre "im Wettbewerb an Biss" und der Standort Deutschland an Attraktivität. Als Hauptgrund identifiziert das Springer-Blatt die schwache "Wirtschaftsleistung im Verhältnis zum Kapital - ein Trend, der vor allem auf die höheren Arbeitskosten zurückzuführen" sei.


Anmerkungen:
[1] http://www.wsws.org/de/articles/2015/04/18/bund-a18.html
[2] http://www.wsws.org/de/articles/2016/03/26/bund-m26.html

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Quelle:
World Socialist Web Site, 04.06.2016
Bundesregierung verschärft Anti-Terrorgesetze
http://www.wsws.org/de/articles/2016/06/04/terr-j04.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2016

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