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GLEICHHEIT/3650: Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums - Teil 5 Oman


World Socialist Web Site
Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums
Verbündete am Golf: Ein Bericht über Unterdrückung und Folter
Teil 5: Oman

Von Kate Randall
13. Mai 2011


Das US-Außenministerium veröffentlichte vor kurzem seinen Bericht über die internationale Menschenrechtslage für das Jahr 2010. Dieser Bericht liefert Details über die Menschenrechtslage in über 190 Ländern. Darunter befinden sich Berichte über die Mitgliedsstaaten des Golf-Kooperationsrates (Gulf Cooperation Council, GCC), der aus den US-gestützten Monarchien Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Oman, Katar und Kuwait besteht.

Dieses Bündnis, das von Saudi-Arabien dominiert wird, unterstützte die Einrichtung einer Flugverbotszone über Libyen durch die USA und die europäischen Mächte. Der GCC stellte außerdem Militär- und Polizeikräfte, um die Aufstände gegen die repressiven Regimes in Bahrain und im Jemen zu unterdrücken.

Während die USA bestrebt sind, den imperialistischen Angriff auf Libyen mit humanitären Gründen zu rechtfertigen, haben ihre Verbündeten in den GCC-Staaten in ihren eigenen Ländern in großem Umfang Menschenrechtsverletzungen begangen und praktizieren Unterdrückungsmethoden und Folter. Diese Serie der WSWS untersucht die vom US-Außenministerium dokumentierten Menschenrechtsverletzungen. In diesem Teil behandeln wir Oman.

Vorherige Teile behandelten Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und Kuwait.


Das Sultanat Oman ist eine absolutistische Erbmonarchie, die seit 41 Jahren von Sultan Qabus Qabus ibn Sa'id Al Sa'id regiert wird. Parteien sind verboten und der Sultan hat die alleinige Autorität, die Gesetze des Landes durch königliche Erlasse zu ändern. Der gewählte Majlis al-Shura (Konsultationsrat, das Unterhaus) hat nur beratende Funktion und keine gesetzgebende Gewalt.

Oman hat eine Bevölkerung von ungefähr 3,3 Million, von denen eine Million Ausländer sind. Es hat eine strategische Lage zwischen dem Arabischen Meer und der Straße von Hormus, durch die der Exportschiffsverkehr aus dem Persischen Golf hindurch muss. Omans nachgewiesene Erdölvorkommen belaufen sich auf etwa 5,5 Milliarden Barrel, die 24. größten der Welt.

Die USA finanzieren das autoritäre Regime von Qabus und haben in den vergangenen Monaten darüber geschwiegen, dass die Sicherheitskräfte des Sultans auf Protestierende geschossen haben. In einem Fall, am 27. Februar, eröffnete die Polizei das Feuer auf eine Demonstration in der größten Industriestadt des Scheichtums, in Sohar, wobei mindestens sechs Demonstranten getötet wurden, die demokratische Rechte, eine repräsentative gesetzgebende Gewalt und Arbeitsplätze forderten.

Laut dem Bericht des Außenministeriums für das Jahr 2010 gab es "grundlegende Menschenrechtsprobleme wie das Fehlen von dauerhaften, von der Regierung unabhängigen Inspektionen der Gefängnisse und Strafanstalten. Es gab weiterhin Einschränkungen der Rechte auf Privatsphäre, Redefreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Religionsfreiheit; was es an solchen Freiheiten noch gab, wurde allerdings nicht allen gewährt. Frauen wurden sozial diskriminiert und es gab Berichte über Fälle von häuslicher Gewalt. Es gab auch vereinzelt Berichte dass Arbeitgeber ausländische Arbeiter in Verhältnissen hielten die als Zwangsarbeit oder Missbrauchsverhältnisse gelten können."


Polizei, Gefängnis, juristische Vorgehensweisen

Das Royal Office, hat den Status eines Ministeriums. Es kontrolliert alle internen und externen Sicherheitsangelegenheiten und koordiniert die Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden. Die Royal Oman Police (ROP), die auch Kabinettsstatus hat, ist zuständig für die Sicherheit an Zugangspunkten und dient als Einwanderungs- und Zollbehörde des Landes.

Die Polizei ist nicht dazu verpflichtet vor einer Verhaftung einen Haftbefehl zu beantragen. Sie muss den Verhafteten entweder freilassen oder ihn einem Staatsanwalt überstellen, der ihn innerhalb von 24 Stunden formell verhaften oder freilassen muss. Allerdings können Richter eine Verwahrung von 14 Tagen anordnen und diesen Zeitraum verlängern lassen. Es gab Berichte dass Behörden Gastarbeiter aufgrund des Verdachts, sich illegal im Land aufzuhalten, ohne Anklage festhielten.

Das Gesetz sieht zwar eine unabhängige Rechtssprechung vor, aber der Sultan kann als letzte Berufungsinstanz angerufen werden. Die Prinzipien der Scharia, des islamischen Rechts, bestimmen zivile, wirtschaftliche und Strafgerichte. Es gibt keine Geschworenengerichte.

Die Polizei muss nicht erst einen Durchsuchungsbefehl beantragen, bevor sie Häuser durchsucht, allerdings werden sie oft von der Staatsanwaltschaft beantragt. Die Regierung überwacht sehr genau die private Kommunikation, auch die mittels Handys, E-Mail und Internet-Chatrooms.

Um einen Ausländer zu heiraten, verlangt das Innenministerium von den Bürgern den Antrag einer Genehmigung, sofern diese Ausländer nicht aus einem der GCC-Staaten kommen. Sollte eine Genehmigung fehlen, darf der Ehepartner nicht ins Land, und den Kindern werden die staatsbürgerlichen Rechte vorenthalten.


Kein Respekt vor bürgerlichen Freiheiten

Jegliche Kritik am Sultan ist gesetzlich verboten. Die Regierung verbietet "Material das zu öffentlicher Empörung führen kann, die Sicherheit des Staates verletzt oder die Rechte und Würde einer Person verletzt"; "jegliche Form von Nachrichten die die öffentliche Ordnung und Moral stören oder die Sicherheit einer Person verletzen"; und "charakterliche Diffamierung". Gerichte legen diese Gesetze generell so aus dass es illegal ist, einen staatlichen Repräsentanten zu kritisieren oder zu beleidigen.

Die redaktionelle Ausrichtung der acht Zeitungen des Landes - vier in Arabisch, vier in Englisch, alle in Privatbesitz - stimmt im Großen und Ganzen mit den Ansichten der Regierung überein. Die Regierung besitzt vier Radiosender, zwei Fernsehsender und hat die Lizenz für einen privaten Fernsehsender erworben; diese stehen ebenfalls hinter der Regierung. Es gibt keine reguläre internationale Medienpräsenz.

2010 war es drei Autoren aus Gründen der nationalen Sicherheit verboten, in den Medien oder der Öffentlichkeit aufzutreten: Abdullah al-Riyami, ein Poet und Menschenrechtsaktivist; Mohamed al-Yahyai, Journalist und Autor; und Mohamed al-Harthy, Schriftsteller und Poet. Obwohl diese drei Personen mittlerweile vom Sultan begnadigt wurden blieben ihre Aktivitäten das Jahr über eingeschränkt.

Das Informationsministerium sieht all Medienprodukte und Bücher durch, sowohl die im Land produzierten als auch die importierten. Vor der Internationalen Buchmesse in Muskat verbaten die Behörden eine Reihe von Titeln aus Literatur, Poesie und Geschichte.

Ungefähr 50 Prozent der Bevölkerung Omans nutzen das Internet, und durch dieses Medium setzte die Regierung Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch. Die Behörde zur Regulierung der Telekommunikation überwacht Internet-Serviceprovider und die Behörden blockierten einige virtuelle private Netzwerke, die beim Versuch genutzt wurden, die Zensur zu umgehen.

Als Anregung zur Selbstzensur brachte die Regierung vor Websites Warnungen an, die die Nutzer informierten dass Kritik am Sultan oder an Regierungsbeamten zensiert würde und zu Verhaftung und Verhör führen kann.

Lamhaa, ein indischer Film über den Kaschmir-Konflikt, wurde im Juli in allen GCC-Staaten verboten. Die Regierung von Oman verbat außerdem im Mai Sex and the City 2, wegen anstößigem Inhalt.

Das Gesetz sieht Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nur vor für "rechtmäßige Ziele und in angemesser Art und Weise." Während des Jahres 2010 verbot der Ministerrat zahlreiche Vereinigungen die als schädlich für die soziale Ordnung oder anderweitig unangemessen angesehen wurden. Vereine müssen sich außerdem beim Ministerium für Soziale Entwicklung eintragen, das deren Satzungen absegnen muss.

Die durchschnittliche Zeit, die ein Verein braucht um genehmigt und eingetragen zu werden betrug zwei Jahre. Vereine müssen eine Genehmigung der Regierung erhalten, um Finanzierung von einer internationalen Organisation zu bekommen. Auf Volkszugehörigkeit basierende Vereine wurden auf einen pro Nationalität begrenzt.


Einschränkungen der Religionsfreiheit

Fast alle Omaner sind entweder Ibaditen oder Sunniten. Weniger als fünf Prozent sind Schiiten. Die Mehrheit der Nichtmuslime sind Gastarbeiter aus Südasien, allerdings gibt es auch kleine Gemeinden von indischen Hindus und Christen.

Nichtmuslime dürfen ihren Glauben nur auf Land praktizieren, das speziell hierzu vom Sultan gestellt wurde. Artikel 209 des Strafgesetzbuches sieht eine Gefängnisstrafe und Geldstrafe für jeden vor, der öffentlich Blasphemie gegen Gott oder seine Propheten verübt oder religiöse Gruppen durch Schriften oder geschriebenes Wort beleidigt, allerdings gibt es keine Berichte über Verfahren wegen solcher Vergehen.


Flüchtlinge und Menschenhandel

Oman hat weder das UN-Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 noch das Protokoll aus dem Jahr 1967 unterschrieben. Die Royal Oman Police, die dafür verantwortlich ist, den Status von Flüchtlingen festzustellen, hat im Jahr 2010 kein Asyl gewährt oder Flüchtlinge akzeptiert.

Laut dem US-Außenministerium fingen die Behörden hunderte von Somaliern, Jemeniten, Äthiopiern und Eritreern ab, die illegal vom Iran aus über den Seeweg ins Land einreisen wollten und schoben sie ab. Diese Personen wurden meistens in Sammellagern in Salalah oder in der Hafenstadt Sohar im Norden des Landes interniert, im Durchschnitt einen Monat lang bevor sie in ihre Heimatländer zurückgeschickt wurden.


Kein Recht, die Regierung zu ändern

Sultan Qabus al-Said behält die oberste Kontrolle über alle Angelegenheiten der Innen- und Außenpolitik, und Bürger haben nicht das Recht, die Zusammensetzung der Regierung zu ändern. Zwar haben Bürger über 21 Jahren das Recht an der Wahl zur Beratenden Versammlung teilzunehmen, aber diese Institution hat keine gesetzgebende Gewalt. Politische Parteien sind nicht erlaubt.

Beamte müssen ihre Finanzen nicht offenlegen und das Gesetz verpflichtet nicht dazu, der Öffentlichkeit Regierungsinformationen zugänglich zu machen.

Es gab im Jahr 2010 keine eingetragenen nichtstaatlichen Organisationen oder selbstständigen Menschenrechtsgruppen. Ein von der Regierung finanziertes Menschenrechtskomitee, das dem Sultan Rechenschaft schuldig ist, meldete 72 Fälle von vermutlichen Menschenrechtsverletzungen, aber es waren bis Ende des Jahres keine Zahlen vorhanden.


Diskriminierung

Das Strafgesetzbuch belegt Homosexualität mit Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis drei Jahren.

Es gab 2010 eine nicht näher spezifizierte Anzahl von Anzeigen wegen homosexueller Handlungen; 2009 gab es neun Anklagen wegen "Sodomie".

Vergewaltigung ist gesetzlich verboten, allerdings nicht innerhalb der Ehe. Kulturelle und gesellschaftliche Einflüsse hindern Frauen daran, Vergewaltigungen anzuzeigen. Es gab Fälle in denen Ausländerinnen, die als Hausangestellte arbeiteten von ihren Sponsoren oder den Vermittlern vergewaltigt wurden, aber Polizeiermittlungen hatten laut ausländischen Missionen nur wenige Verurteilungen wegen Vergewaltigungen zur Folge.

Es gibt kein besonderes Gesetz über häusliche Gewalt, aber Berichten zufolge waren Zivilklagen wegen vermuteter Misshandlung des Ehepartners häufig. Sexuelle Belästigung ist nicht gesondert verboten. Frauen dürfen zwar Grundstücke besitzen, aber nur 0,4 Prozent aller Grundbesitzer sind Frauen.

Die weibliche Genitalverstümmelung ist nicht gesetzlich verboten, aber das Gesundheitsministerium verbietet Ärzten, dies in Krankenhäusern oder anderen Gesundheitseinrichtungen zu tun. Sie wird an manchen Mädchen im Alter von einem bis neun Jahren praktiziert, meist in ländlichen Gebieten. Es gab bestätigte Fälle von lebensbedrohlichen Folgeschäden, darunter ein Mädchen das drei Tage nach dem Eingriff mit schweren Blutungen in eine medizinische Einrichtung gebracht wurde.


Menschenhandel und Zwangsprostitution

Männer und Frauen, die aus Indien, Pakistan, Bangladesch, Sri Lanka, den Philippinen und Indonesien nach Oman reisen, sind die Opfer von Menschenhändlern, vor allen Dingen zu Zwecken, die an Zwangsarbeit grenzen. Die meisten dieser Migranten aus Süd- und Südostasien reisen freiwillig nach Oman da sie hoffen Arbeit als Hauskräfte oder niedrig qualifizierte Arbeiter in der Bau-, Agrar- und Dienstleistungsbranche des Landes zu finden.

Oman ist außerdem ein Zielland für Frauen aus China, Indien, Marokko, Osteuropa und Südasien, die zu sexueller Ausbeutung gezwungen werden, normalerweise von Mitbürgern ihrer eigenen Länder.

Neun Omaner und dreizehn Ausländer wurden letztes Jahr wegen Menschenhandels in sieben Fällen angeklagt. Ein Omaner wurde wegen Menschenhandel verurteilt, ein zweiter wegen Totschlag, weil er einen Ausländer gezwungen hatte, auf einem Fischerboot zu arbeiten, wobei er ertrank nachdem er vom Boot geschubst wurde. Die anderen Fälle drehten sich um sexuelle Ausbeutung.


Arbeitnehmerrechte und Bedingungen

Die Regierung erkennt das Recht von Arbeitern an, Gewerkschaften zu bilden, aber die Aktivitäten von Gewerkschaften werden beschränkt. Gewerkschaften dürfen ohne Genehmigung des Arbeitsministeriums keine finanziellen Zuwendungen akzeptieren. Arbeiter haben das Recht zu streiken, müssen aber dazu die Zustimmung von einer absoluten Mehrheit der Arbeiter haben um den Streik beginnen zu können. Arbeitgeber müssen drei Wochen davor informiert werden.

Es fanden einige Streiks statt. Im März diesen Jahres streikten die Arbeiter der staatlichen Ölbetriebe für höhere Löhne, und schlossen sich Protesten der Arbeiter anderer Branchen gegen das Regime von Qabus an.

Der Mindestlohn im Privatsektor ist 140 Riyal für Bürger, 360 Dollar, was nicht ausreicht um einem Arbeiter und seiner Familie einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. Dieser Mindestlohn gilt nicht für kleine Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten, Familienmitglieder im Familienbetrieb und einige Kategorien von Handwerkern.

Für Gastarbeiter gibt es keine Mindestlöhne, und es gab Berichte dass einige mehr als 12 Stunden täglich für nur 30 Riyal (78 Dollar) im Monat arbeiteten.


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Quelle:
World Socialist Web Site, 13.05.2011
Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums
Verbündete am Golf: Ein Bericht über Unterdrückung und Folter
Teil 5: Oman
http://www.wsws.org/de/2011/mai2011/golf-m13.shtml
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2011