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GLEICHHEIT/3645: Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums - Teil 4 Kuwait


World Socialist Web Site
Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums
Verbündete am Golf: Ein Bericht über Unterdrückung und Folter
Teil 4: Kuwait

Von Kate Randall
10. Mai 2011


Das US-Außenministerium veröffentlichte vor kurzem seinen Bericht über die internationale Menschenrechtslage für das Jahr 2010. Dieser Bericht liefert Details über die Menschenrechtslage in über 190 Ländern. Darunter befinden sich Berichte über die Mitgliedsstaaten des Golf-Kooperationsrates (Gulf Cooperation Council, GCC), der aus den US-gestützten Monarchien Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Oman, Katar und Kuwait besteht.

Dieses Bündnis, das von Saudi-Arabien dominiert wird, unterstützte die Einrichtung einer Flugverbotszone über Libyen durch die USA und die europäischen Mächte. Der GCC stellte außerdem Militär- und Polizeikräfte, um die Aufstände gegen die repressiven Regimes in Bahrain und im Jemen zu unterdrücken.

Während die USA bestrebt sind, den imperialistischen Angriff auf Libyen mit humanitären Gründen zu rechtfertigen, haben ihre Verbündeten in den GCC-Staaten in ihren eigenen Ländern in großem Umfang Menschenrechtsverletzungen begangen und praktizieren Unterdrückungsmethoden und Folter. Diese Serie der WSWS untersucht die vom US-Außenministerium dokumentierten Menschenrechtsverletzungen.

Dieser Teil der Serie behandelt Kuwait. Vorherige Teile behandelten Saudi-Arabien, Katar und Bahrain


Kuwait ist ein Erbemirat, das von der Familie al-Sabah regiert wird. Das Land hat die fünftgrößten Ölreserven der Welt, und Erdöl macht fast 95 Prozent der Exporteinnahmen aus.

Kuwait hat das 11.-höchste Pro-Kopf-Einkommen der Welt, aber der Reichtum ist in unproportionaler Weise auf die Herrscherfamilie und wohlhabende Partner in der herrschenden Elite verteilt. Von der Bevölkerung von 3,44 Millionen sind ungefähr ein Drittel, d.h. 1,1 Millionen, Staatsbürger. Gastarbeiter - viele davon sind Hausangestellte - sind überall mit Diskriminierung konfrontiert.

Kuwait ist ein wichtiger Verbündeter der USA außerhalb der Nato. Hier befinden sich mehrere US-Basen, und das Land war das Aufmarschgebiet für die Besetzung des Irak. Ende 2010 bis Anfang 2011 wurde von dem Klientelregime ein 19-jähriger amerikanischer Staatsbürger festgehalten und gefoltert, scheinbar auf Befehle aus Washington, und nach einem Monat wieder in die USA zurückgeschickt.

Laut dem Bericht des US-Außenministeriums gab es unter anderem folgende Verletzungen grundlegender Menschenrechte:

"Einschränkungen der Rechte, die Regierung zu ändern. Berichte über Misshandlung von Gefangenen durch Sicherheitskräfte. Behörden beschränken Rede-, Presse-, Versammlungs-, Vereinigungs- und Religionsfreiheit. Die Regierung beschränkte die Bewegungsfreiheit bestimmter Gruppen, darunter Gastarbeitern und staatenlosen Arabern ("Bidun"). Der rechtliche Status der Bidun ist noch ungeklärt, und sie werden vom Gesetz und der Gesellschaft diskriminiert.

"Menschenschmuggel war auch weiterhin ein Problem. Frauen hatten weniger Rechte. Arbeitnehmerrechte waren eingeschränkt, und Fremdarbeiter waren bedeutenden Einschränkungen ihrer Rechte und Diskriminierung unterworfen, besonders jene aus den Bereichen Hauspersonal und ungelernte Dienstleistungskräfte.


Folter, Gefängnisse und willkürliche Verhaftungen

Die Gesetze verbieten Folter und andere menschenunwürdige Behandlung, aber es gibt zahlreiche Berichte aus dem Jahr 2010, dass Polizei und Sicherheitskräfte Verhaftete misshandelt hätten. Die Wahrscheinlichkeit misshandelt zu werden war für Nichtstaatsbürger höher, vor allem für Araber, die nicht aus einem der Golfstaaten kamen und für Asiaten. Es gab auch mehrere Berichte über Misshandlungen von geschlechtsumgewandelten Personen.

Im Februar bestätigte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe für drei Polizisten, denen zur Last gelegt wurde, eine junge Frau im Gefängnis gefoltert zu haben. Bisher hat es noch keine Klage im Fall der vermeintlichen Misshandlung von hunderten von Arbeitern aus Bangladesch durch Sicherheitskräfte nach einem Tarifstreit im Jahr 2008 gegeben. Die Regierung veröffentlicht grundsätzlich keine Erkenntnisse über solche Fälle oder verhängte Strafen.

Eines Verbrechens verdächtigte können ohne Anklage bis zu vier Tage auf Polizeirevieren festgehalten werden. Das Recht auf eine schnelle Feststellung der Rechtmäßigkeit des Arrests wird nicht immer respektiert, und Staatsanwälte können einen Verdächtigen für weitere 21 Tage festhalten.

Etwa 150 der 4179 Personen, die Strafen absitzen oder in Sicherungsverwahrung sitzen, befanden sich aus Sicherheitsgründen im "Staatssicherheitsflügel". Darunter befindet sich eine unbekannte Zahl von Gefangenen, die dort seit 1991 als Kollaborateure mit dem Irak während dessen Besetzung von Kuwait von 1990 bis 1991 einsitzen.

Das kuwaitische Recht sieht zwar eine unabhängige Rechtssprechung und das Recht auf einen fairen Prozess vor, aber der Emir ernennt alle Richter, und zahlreiche Nichtstaatsbürger im Richteramt sind davon abhängig dass der Emir ihren Vertrag erneuert. Laut dem US-Außenministerium behaupten "ausländische Bewohner, die in Gerichtsverfahren mit Staatsbürgern involviert sind, oft dass die Gerichte die Staatsbürger begünstigen."

Es gibt keine Geschworenengerichte. Strafgerichtsverfahren sind offen zugänglich, sofern nicht entschieden wird, dass sie aus Gründen der "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" oder "der Wahrung der öffentlichen Moral" unter Ausschluss der Öffentlichkeit ablaufen.


Unterdrückung der Medienfreiheit

Journalisten und Verleger praktizieren Selbstzensur und die Einschränkungen der Pressefreiheit haben 2010 zugenommen. Das Strafgesetzbuch verbietet die Publikation von Material, das den Islam, den Emir, die Verfassung oder die Neutralität des Rechtssystems beleidigt.

Es gab 2010 678 Anzeigen gegen Journalisten und Fernsehsender wegen Beleidigung entweder des Islams, der Herrscherfamilie oder der "öffentlichen Moral". Im Jahr 2009 gab es weniger als 200 solcher Fälle.

Der Abgeordnete Muhammad Hayef wurde im März zu einer Geldstrafe von 3000 Dinar (10.400 Dollar) verurteilt weil er während einer Parlamentssitzung Kommentare abgab, die als Beleidigung der Herrscherfamilie auslegt wurden. Die Tageszeitung Al-Ruia wurde zu einer Strafe in derselben Höhe verurteilt, weil sie seine Bemerkungen abdruckte.

Im Dezember schlossen die Behörden den örtlichen Sitz von Al Dschasira, nachdem der Sender Filmmaterial gezeigt hatte auf dem zu sehen war, wie die Polizei gewaltsam eine nicht genehmigte Versammlung der Opposition auflöste. Im Mai gab die Regierung eine Anweisung heraus, die es den Medien verbot, Berichte über die mutmaßliche Auflösung eines iranischen Spionagenetzwerkes zu veröffentlichen.

Das US-Außenministerium zitiert zahlreiche ähnliche Vorfälle von Regierungszensur und Unterdrückung der Medien im Namen der Vermeidung von Aufständen oder dem Schutz des Regimes vor Kritik.

Auf Anordnung des Informationsministeriums können Medien jeglicher Art durch das Handelsministerium verboten werden. Das Informationsministerium zensiert außerdem alle Bücher, Filme, Zeitschriften, Videokassetten, CDs, DVDs und andere importierte Waren.

Die Regierung überwacht die Kommunikation der 39 Prozent der Bevölkerung, die das Internet nutzen. Blogs und Diskussionsforen werden nach Beleidigung und aus Sicherheitsgründen überwacht. Das Handelsministerium blockiert Webseiten, die es für geeignet hält, "Terrorismus und Instabilität" zu fördern.

Die Regierung verpflichtet die Besitzer von Internetcafés, die Namen und Ausweisnummern aller Kunden aufzuschreiben, und sie auf Anfrage dem Handelsministerium vorzulegen.

Universitäten betreiben weiterhin Selbstzensur, und Akademikern ist es verboten, den Emir oder den Islam zu kritisieren.


Verweigerung von bürgerlichen Freiheiten

Organisatoren von öffentlichen Versammlungen von mehr als 20 Personen müssen vorher eine Genehmigung vom Innenministerium beantragen. Offiziell eingetragene Gruppen dürfen keine politischen Tätigkeiten betreiben. Die Regierung schob im April siebzehn ausgebürgerte Ägypter ab, die an einer Veranstaltung zur Unterstützung des ägyptischen Oppositionskandidaten Mohammed ElBaradei teilnahmen.

Die Regierung übt politische Kontrolle über die Genehmigung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus. Es gab 2010 73 offiziell genehmigte NGOs, 149 warteten noch auf die Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit und Soziales, einige warten bereits seit Jahren auf ihre Genehmigung.

Von den 1,1 Millionen Staatsbürgern Kuwaits sind etwa 70 Prozent Sunniten, darunter auch die Herrscherfamilie. Die meisten der restlichen 30 Prozent sind Schiiten. Es gibt etwa 450.000 Christen, hauptsächlich Ausländer.

Die Regierung übt direkte Kontrolle über die religiösen Institutionen der Sunniten aus. Gesetze gegen Blasphemie und Verleumdung des Islams werden aktiv durchgesetzt. Den Angehörigen von Religionen, die nicht im Koran erwähnt werden, wie z.B. Bahai, Buddhisten, Hindus und Sikhs, ist es nicht erlaubt, Gebetsstätten zu errichten, sie müssen ihren Glauben im privaten Umfeld praktizieren.

Zahlreiche Gesetze schränken Reisen ins Ausland ein. Die Regierung war allgemein unkooperativ gegenüber Bestrebungen des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge und anderen humanitären Organisationen, Flüchtlingen Schutz und Unterstützung zu gewähren. Flüchtlinge, Asylbewerber und Staatenlose wurden zurückgeschickt.

Kuwait hat weder das Abkommen über den Status von Flüchtlingen von 1951, noch das Protokoll zum Status von Flüchtlingen von 1967 unterzeichnet. Im Jahr 2010 wurde nicht einer Person Asyl oder Flüchtlingsstatus gewährt. Politische Flüchtlinge wurden oft in Haft gehalten bis sie sich bereit erklärten in ihre Heimatländer zurückzukehren oder anderweitige Vereinbarungen getroffen hatten.

Die Staatsbürgerschaft richtet sich ausschließlich nach der des Vaters. Ein Kind einer Staatsbürgerin und eines ausländischen Vaters hat keine Staatsbürgerschaft, sofern die Mutter nicht geschieden oder verwitwet ist. Die Bevölkerungsgruppe der staatenlosen "Bidun" leidet unter besonderer Diskriminierung. Obwohl die Familien dieser Personen teilweise seit Generationen in Kuwait leben wird ihnen die Staatsbürgerschaft verweigert weil sie das Land ohne die nötigen Papiere betreten haben, oder um Armut oder Krieg zu entkommen.

Die Kinder von Bidun gelten auch als staatenlos und dürfen keine öffentlichen Schulen besuchen. Sie werden routinemäßig in den Bereichen Bildung, Arbeit, medizinischer Versorgung und Bewegungsfreiheit diskriminiert. Da es für sie schwer ist, Geburtsurkunden, Ausweise, Führerscheine und Eheurkunden zu bekommen, sind sie mit Einschränkungen der Reise- und Arbeitsplatzwahlfreiheit konfrontiert.


Restriktive politische Repräsentation

Kuwait ist ein Erbemirat. Die Herrscherfamilie al-Sabah regiert die Region seit 1756. Kuwait wurde im Jahr 1961 von Großbritannien unabhängig, und laut der Verfassung von 1962 können die Bürger eine Nationalversammlung aus 50 Sitzen wählen. Frauen haben seit 2005 das Wahlrecht. Eingebürgerte können erst ab dem 30. Lebensjahr wählen.

Der Emir wählt seinen Nachfolger, den Kronprinzen, und diese Auswahl muss von einer Mehrheit der Versammlung genehmigt werden. Die Regierung verbietet die Gründung von politischen Parteien; erkennt auch deren Existenz nicht an. Beamte sind nicht der finanziellen Offenlegungspflicht unterworfen.


Diskriminierung, Menschenhandel

Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet. Die Medien berichteten von hunderten von Vergewaltigungsfällen im letzten Jahr. Vergewaltigung in der Ehe wird allerdings nicht als Verbrechen gewertet. Es gibt auch kein besonderes Gesetz gegen häusliche Gewalt.

Im März veröffentlichte das Arbeits- und Sozialministerium eine Studie über häusliche Gewalt, die zeigte dass ein Drittel der befragten Familien berichteten, sie hätten häusliche Gewalt erfahren. Allerdings sagten nur siebzehn Prozent der Frauen aus, sie hätten häusliche Gewalt am eigenen Leib erfahren, was sich zweifellos aus dem sozialen Stigma erklärt, das mit einer Anzeige wegen solcher Misshandlungen einhergeht.

Selbst wenn es dokumentarische Beweise für Misshandlungen gibt - Augenzeugen, Krankenhausberichte, Aussagen von Sozialarbeitern etc. verhaftet die Polizei die Täter selten. Wenn sie dennoch vor Gericht kommen, erhalten gewalttätige Ehemänner selten schwere Strafen.

Laut Strafgesetzbuch gelten Verbrechen wegen gekränkter Ehre nur als Vergehen. Es gab in den letzten Jahren keine derartigen Verbrechen. Allerdings sieht das Gesetz als Strafe für einen Mann, der wegen eines bewiesenen Ehebruchs seine Frau, Tochter, Mutter oder Schwester oder den Ehebrecher tötet, nur eine Höchststrafe von drei Jahren und 225 Dinar Geldstrafe (800 Dollar) vor.

Das Familienrecht orientiert sich an der Scharia, dem islamischen Recht, und Frauen werden rechtlich, wirtschaftlich und sozial diskriminiert. Das Gesetz verbietet die Heirat zwischen einem Moslem und einer Nicht-Muslima. Es gibt kein Gesetz gegen Vergewaltigung und voreheliche sexuelle Beziehungen sind illegal.

Kuwait ist ein Zielland für den Menschenhandel mit Männern und Frauen, vor allem für Zwangsarbeit. Die Mehrheit dieser Opfer ist unter den mehr als 500.000 Ausländerinnen zu finden, die als Haushaltspersonal arbeiten. Zuwanderer kommen aus Indien, Ägypten, Bangladesch, Syrien, Pakistan, den Philippinen, Sri Lanka, Indonesien, Nepal, Iran, Jordanien und dem Irak, die meisten wollen als Haushaltspersonal, in der Baubranche und der Gesundheitsbranche arbeiten.

Obwohl die meisten dieser Einwanderer freiwillig nach Kuwait kommen, sind einige von ihnen bei der Ankunft zwangsarbeitsartigen Bedingungen durch die Arbeitgeber und Vermittler ausgesetzt, darunter Praktiken wie Nichtauszahlung der Löhne, Bedrohung, körperliche und sexuelle Gewalt, und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit durch Entzug der Reisepässe. Weibliche Zuwanderinnen sind besonders von sexueller Ausbeutung und Prostitution bedroht.

Die Regierung von Kuwait zeigt wenig Einsatz in der Verfolgung der Täter. Als Antwort auf diese Praktiken verbat die Regierung Indonesiens im Oktober 2009 weitere Auswanderung von Gastarbeitern nach Kuwait.


Einschränkungen der Arbeitnehmerrechte

Das Recht von Arbeitnehmern, sich Gewerkschaften anzuschließen, ist eingeschränkt. Etwa 100.000 Kuwaiter sind in Gewerkschaften organisiert, hauptsächlich Angestellte des öffentlichen Dienstes und der petrochemischen Industrie.

Diese Gewerkschaften sind meist unter Kontrolle der Regierung organisiert, die 90 Prozent der Gelder stellen und die Bücher kontrollieren. Der Emir kann eine Gewerkschaft durch Erlass auflösen.

Ausländische Haushaltsangestellte, etwa 560.000 der 1,5 Millionen Gastarbeiter, sowie Arbeiter auf Schiffen, dürfen keine Gewerkschaft gründen oder sich einer anschließen. Andere Gastarbeiter dürfen in der Gewerkschaft nicht wählen und nicht für Führungspositionen in einer solchen kandidieren.

Die kuwaitischen Gesetze verbieten es der Regierung nicht, sich in Gewerkschaftsangelegenheiten einzumischen, und es fanden das ganze vergangene Jahr über keine legalen Streiks statt. Das Gesetz verbietet auch keine Strafaktionen gegen Streikende durch den Arbeitgeber. Es gab Streiks von Gastarbeitern, hauptsächlich bei den Beschäftigten von Putz- und Sicherheitsfirmen, die behaupteten, dass sie nicht bezahlt wurden, oder nicht den vollen Lohn bekommen hatten.


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Quelle:
World Socialist Web Site, 10.05.2011
Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums
Verbündete am Golf: Ein Bericht über Unterdrückung und Folter
Teil 4: Kuwait
http://www.wsws.org/de/2011/mai2011/golf-m10.shtml
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2011