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GLEICHHEIT/2644: Ehemaliger Wehrmachtsoffizier als Kriegsverbrecher verurteilt


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Massaker an italienischen Zivilisten im Juni 1944
Ehemaliger Wehrmachtsoffizier als Kriegsverbrecher verurteilt

Von Elisabeth Zimmermann
19. August 2009


Am 11. August 2009 hat das Landgericht München den ehemaligen Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber wegen zehnfachen Mordes und des versuchten Mordes an italienischen Zivilisten im Juni 1944 in Falzano di Cortona in der Toskana zu lebenslanger Haft verurteilt.

Josef Scheungraber wurde bereits 2006 in Italien vom Militärgericht in La Spezia in Abwesenheit wegen des Kriegsverbrechens in Falzano di Cortona zu lebenslanger Haft verurteilt. Bis heute hat er aber noch keinen Tag der Strafe im Gefängnis verbracht, da der jetzt in München zu Ende gegangene Prozess als Vollstreckungshindernis galt.

Noch ist nicht sicher, ob und wann der 90jährige Kriegsverbrecher wirklich ins Gefängnis muss, da seine Anwälte Revision beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil angekündigt haben. Scheungraber bleibt bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, mit der im nächsten Jahres gerechnet wird, auf freiem Fuß, da das Gericht keine Fluchtgefahr bei dem Angeklagten sieht.

Der Prozess gegen Scheungraber begann im Herbst letzten Jahres und dauerte knapp elf Monate. Die Richter am Landgericht München kamen zu der Überzeugung, dass Josef Scheungraber als Befehlshaber der 1. Kompanie des Gebirgspionierbataillons 818 am 27. Juni 1944 in Falzano di Cortona den Befehl zu einer "Sühnemaßnahme" gab. Als Vergeltung für einen Partisanenangriff auf zwei deutsche Soldaten wurden vier Dorfbewohner hinterrücks erschossen. Weitere elf Männer im Alter von 15 bis 67 Jahren ließ er in ein Haus sperren, das anschließend in die Luft gesprengt wurde. Nur einer, der damals 15jährige Gino M. überlebte das Massaker und sagte als Zeuge im Alter von fast 80 Jahren in dem Prozess in München gegen Josef Scheungraber aus.

Scheungraber, der die Verantwortung für das Massaker an italienischen Zivilisten vor Gericht bestritt und behauptete, dass ihm nichts von einem Partisanenangriff bekannt gewesen sei, wurde von dem Gericht der Lüge überführt. Nach Überzeugung der Richter hatte der erst kurz zuvor als Kompaniechef eingesetzte Angeklagte die Führung für die "Vergeltungsmaßnahme" übernommen. Scheungraber habe sich auch zuvor die Genehmigung für die Vergeltungsaktion vom Divisionsstab eingeholt.

Wie bei zahlreichen anderen Massakern und Kriegsverbrechen von SS und Wehrmacht an der italienischen Zivilbevölkerung in der damaligen Zeit beriefen sich die verantwortlichen SS-Leute und Wehrmachtsoffiziere auf den sogenannten Bandenbekämpfungsbefehl des Oberbefehlshabers der deutschen Truppen in Italien, Generalfeldmarshall Albert von Kesselring.

Am 17. Juni 1944 hatte Kesselring den deutschen Besatzungstruppen folgenden Befehl erteilt: "Wo Banden in größerer Zahl auftreten, ist der in diesem Bezirk wohnende, jeweils zu bestimmende Prozentsatz der männlichen Bevölkerung festzunehmen und bei vorkommenden Gewalttätigkeiten zu erschießen. [...] Werden Soldaten usw. aus Ortschaften beschossen, so ist die Ortschaft niederzubrennen. Täter oder Rädelsführer sind öffentlich aufzuhängen." Dieser Befehl diente in der Vergangenheit immer wieder als Begründung dafür, dass diejenigen, die Massenerschießungen durchgeführt haben, "nur" Befehle ausführten. (Siehe auch: Deutsche Kriegsverbrechen in Italien http://www.wsws.org/de/2004/sep2004/ita1-s03.shtml)

Das Schwurgericht in München unter Vorsitz von Richter Manfred Götzl bewertete das Verhalten von Josef Scheungraber als Mord aus niedrigen Beweggründen, wie die Süddeutsche Zeitung vom 12. August, gestützt auf die Urteilsverkündung, schreibt: "Es ging ihm um Rache, die Opfer waren zufällig ausgewählt, weil sie gerade vor Ort waren." Scheungraber könne sich weder auf einen Befehlsnotstand berufen, noch seien solchen Repressalien vom Völkerrecht gedeckt gewesen.

Die Tatsache, dass Scheungraber erst 65 Jahre nach der Tat verurteilt wurde und erst Jahrzehnte nach dem grausamen Verbrechen an den italienischen Zivilisten in Falzano di Cortona zur Rechenschaft gezogen wird, ist der Tatsache geschuldet, dass unmittelbar nach dem Zusammenbruch des Faschismus und dem Ende des zweiten Weltkriegs nur ganz wenige Verantwortliche des Naziregimes für die bis dahin unvorstellbaren Verbrechen zur Verantwortung gezogen wurden. "Die Strafverfolgung von NS-Verbrechen ist für die deutsche Justiz kein Ruhmesblatt. Von etwa 106.000 Beschuldigten wurden nur 167 Täter zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt." (Süddeutsche Zeitung)

Scheungraber lebte Jahrzehnte lang unbehelligt in Ottobrunn bei München. Er ist dort Ehrenkommandant der Feuerwehr und war 20 Jahre lang Mitglied im Gemeinderat. 2005 hatte ihm der Gemeinderat noch per einstimmigen Beschluss die Bürgermedaille verliehen.

Obwohl das Urteil sehr spät kommt, sind zumindest die Angehörigen der Opfer des Wehrmachtsmassakers von Falzano di Cortona und andere, die den Prozess und die Urteilsverkündung im Gerichtssaal verfolgt haben, erleichtert, dass einer der Täter zumindest noch zur Verantwortung gezogen wurde.

Zwei der Prozessbeobachter und Nebenkläger sind Angiola und Margherita Lescai, die bei dem Massaker der Wehrmacht gleich zwei Familienmitglieder verloren haben: Angiolo und Santi Lescai, den Vater und Großvater. Die beiden Frauen waren am Dienstag, dem Tag der Urteilsverkündung, stellvertretend für die 14 betroffenen italienischen Familien, deren Angehörige ebenfalls Opfer des Wehrmachtsmassakers wurden, nach München gekommen.

Angiola Lescai sagte nach der Urteilsverkündung: "Es wäre ein großes Glück für meine Mutter gewesen", wenn sie das noch erlebt hätte. "Sie hat ihr ganzes Leben auf so ein Urteil gewartet."

Siehe auch:
Italienisches Gericht lässt zivile Entschädigungsansprüche
von NS-Opfern gegen Deutschland zu (20. Juni 2008)

Späte Sühne für SS-Massaker in Marzabotto
(24. Januar 2007)

Die Debatte über die Verbrechen der Wehrmacht
(26. Juli 2001)


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Quelle:
World Socialist Web Site, 19.08.2009
Massaker an italienischen Zivilisten im Juni 1944
Ehemaliger Wehrmachtsoffizier als Kriegsverbrecher verurteilt
http://wsws.org/de/2009/aug2009/wehr-a19.shtml
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2009