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DAS BLÄTTCHEN/962: Vorsicht vor Schwangerschaft


Das Blättchen - Zweiwochenschrift für Politik, Kunst und Wirtschaft
Nr. 9/2009 - 27. April 2009

Vorsicht vor Schwangerschaft

Von Bernhard Spring


Auf dem ersten Blick scheint sich das Studium für die Familienplanung geradezu anzubieten. Ein Urlaubssemester ist leicht genommen, anschließend können Seminartermine mit denen des Partners abgestimmt werden, und rundherum schieben Kommilitonen ihre Kinderwagen vor sich her und tauschen gern ihre Erfahrungen aus. Für Kindergartenplätze und Informationen über finanzielle Unterstützungen sorgt das Studentenwerk. Alles scheint sehr reizvoll, um die kinderarmen Akademiker zu mehr Nachwuchs zu motivieren. Die Karriere käme langfristig nicht zu kurz, und erstehen würden junge, flexible Familien.

Aber der Schein trügt. Das kinderfreundliche Deutschland entlarvt sich spätestens beim ersten Besuch bei der ARGE als Illusion. Hier steht zwar ein monatlicher Obolus von 50 Euro mit der Bezeichnung "Beihilfe zur Finanzierung eines Sonderbedarfs bei Schwangerschaft und Entbindung" bereit, aber zu welchem Preis! Der Student kann nämlich von Vater Staat eine Zuwendung nur beziehen, wenn er sich zuvor arbeitslos meldet. Natürlich nur zum Schein, pro forma. Sonst taucht er am Ende noch in irgendeiner Statistik auf und beeinflußt gar das Wählerverhalten! Im Klartext heißt das, daß der "Antrag auf Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts [...] Arbeitslosengeld II/Sozialgeld" ausgefüllt werden muß. Dafür hat der Student etwa zwei Wochen Zeit, und die braucht er auch, denn mit allen Anlagen und Belehrungen ist aus dem einseitigen "Beihilfe-Antrag" eine Farce von 48 Blatt Papier geworden.

Zusätzlich gibt es noch 71 Seiten Wissenswertes über das Arbeitslosengeld II zu lesen und eine Einladung zu einem Gespräch über eine eventuelle Arbeitsplatzvermittlung - auch diese natürlich nur pro forma. Daß der Student zu diesem Zeitpunkt keinen Arbeitsplatz sucht, ist schon vorab klar, aber trotzdem muß sein Gesuch erst abgelehnt werden, damit sich die Mühle der Bürokratie in Gang setzt. Vorher passiert gar nichts. Und so heißt es im Originalton: "Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 10 % [...] für die Dauer von drei Monaten abgesenkt." Die freundliche Einladung wird zu einer Drohung, die besonders schwach auf Studenten wirkt, die ja kein Arbeitslosengeld beziehen können. Aber wie gesagt: Auf dem Amt ist alles nur pro forma.

Damit aber der Student nicht erst zu diesem anberaumten Gespräch wiederkommen muß, darf er schon im Vorfeld einen Fragenkatalog ausfüllen, der den ARGE-Mitarbeiter (dieser heißt "Integrationsfachkraft") auf das Vermittlungsgespräch vorbereiten soll. Natürlich wird hier wieder mit etwas Druck gearbeitet: Der Student hat diesmal nur einen Tag Zeit, um acht Seiten Fragen zu beantworten. Das geht aber meistens sehr zügig, da der Akademiker oft keine Angaben zu "Ich biete - Beruflicher Werdegang" oder "Ich suche - Stelleninfo" machen kann. Als überraschend kompliziert stellt sich hingegen die letzte Seite des Formulars heraus: Aus zwanzig Eigenschaften wie Kreativität oder ganzheitliches Denken darf der Student nur fünf auswählen, die auf ihn zutreffen, "insgesamt maximal 5". Mehr Kompetenzen sind scheinbar untypisch für Arbeitslose.

Übrigens wird nicht über Kinder gesprochen. Keine Broschüren, keine Kontaktdaten. Warum auch? Dafür gibt es den Hebammendienst (Geburtsvorbereitungskurse), die Krankenkasse (Mutterschutz), das Jugendamt (Anmeldung der Vaterschaft) und das Landesverwaltungsamt (Elterngeld). Aber darauf macht die ARGE natürlich nicht aufmerksam: Der Student spielt doch Arbeitsloser, nicht werdendes Elternteil!


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Quelle:
Das Blättchen, Nr. 9, 12. Jg., 27. April 2009, S. 13-15
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2009